AboDie Uhrzeit ist bürgerlich
Gestützt auf ein Gerichtsurteil, dürfen die Kirchenglocken in Wädenswil in der Nacht nur noch stündlich schlagen. In Rapperswil-Jona bleiben sie nachts ganz still, denn der Stundenschlag ist in der Rosenstadt Sache der Ortsgemeinde. In Jona wurden zu laute Glocken derweil gedämpft.
Für die einen ist das Läuten der Kirchenglocken eine Störung der Nachtruhe, für die anderen ein wundersamer Klang. Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts, wonach die reformierte Kirche in Wädenswil nachts nur noch stündlich läuten darf, wühlt die Gemüter auf. Ein Ehepaar hatte geklagt, es werde durch das Läuten aus dem Schlaf gerissen. Die Kirchgemeinde ist mit dem Urteil nicht einverstanden und zieht vor das Bundesgericht.