ErtapptDie Party ist vorbei
Ein Bewohner eines Altersheims hat versucht, Alkohol aus dem Coop in Uetikon zu stehlen. Es ist nicht das erste Mal, dass der ältere Herr mit dem Gesetz in Konflikt kommt.
Der Dieb kam um 9.45 Uhr. Und er kannte sich aus. Schnurstracks bewegte sich ein damals 77-Jähriger ins Lager des Coop Uetikon. Er hatte ein klares Ziel: Die Kartons mit Proseccoflaschen. Zwei Kartons des italienischen Schaumweins, 12 Flaschen, schnappte sich der Rentner und verfrachtete sie in sein Fahrzeug. Die Flaschen hatten einen Wert von 102 Franken. Allerdings wurde der Diebstahl rechtzeitig bemerkt, der Dieb angehalten. Ob der Bewohner eines Pflegezentrums eine Party veranstalten wollte, ist unklar. Sicher ist, dass er an diesem Tag Anfang 2020 gleich mehrfach das Gesetz gebrochen hat.
Der Mann hatte nicht die Absicht, für den Alkohol zu bezahlen, und er hätte an diesem Tag gar nicht auf dem Gelände des Coop sein dürfen. Gegen ihn gilt ein Aufenthaltsverbot für sämtliche Filialen. Er wird also nicht nur wegen geringfügigem Diebstahl, sondern auch wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Mindestens einmal hat er sich wohl schon etwas Ähnliches zuschulden kommen lassen. Erst im September 2019 war ihm ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Damals wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 mal 130 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf einen Widerruf der Strafe, erhöht aber die Probezeit von zwei auf drei Jahre.
Weil der 77-Jährige so kurz nach Erhalt des ersten Strafbefehls, mitten in der Probezeit, erneut straffällig wurde, wird die erneute Strafe unbedingt ausgesprochen. Der Rentner muss also nicht nur eine Busse von 300 Franken bezahlen, sondern auch eine Geldstrafe von 10 mal 300 Franken. Die Minimalzahl der Tagessätze deutet zwar darauf hin, dass die Tat nicht gravierend ist. Doch wenn der Pensionär weiter stiehlt statt seinen Ruhestand zu geniessen, dürfte es für ihn bald teuer werden.
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