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PUK zum Untergang der Credit Suisse
Die Chefs des Nationalrats zücken ihre schärfste Waffe

Bei der PUK soll es unter anderem um die Spitzen von CS und UBS gehen: CS-Präsident Axel Lehmann (im Vordergrund) und UBS Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher, hier bei der Bekanntgabe der Bankenfusion.
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Fast drei Jahrzehnte sind vergangen, seit das Parlament letztmals zu seinem machtvollsten Instrument griff. Nun scheint unter den Parteien zum ersten Mal wieder Konsens zu herrschen, dass eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) vonnöten ist. Wie die Parlamentsdienste am Montagnachmittag mitteilten, beantragt das Büro des Nationalrats – also dessen Führungsequipe, in der alle Fraktionen vertreten sind – den Einsatz einer PUK zum Zusammenbruch der CS. Laut Mitteilung wurde der Entscheid im 13-köpfigen Büro «einstimmig» getroffen.

Was ist eine PUK?

Mit einer PUK versucht die Bundesversammlung «Vorkommnisse von grosser Tragweite» beim Bund zu klären. Für National- und Ständerat ist eine PUK gegenüber Regierung und Verwaltung das «Kontrollmittel schlechthin». Sie ist aber kein Gericht und keine Disziplinarbehörde, verhängt also keine Strafen oder Bussen, sondern hat eine Aufsichtsfunktion und soll dazu dienen, das politische System zu verbessern.  

Wie oft gibt es eine PUK?

Zuletzt selten. Forderungen nach einer PUK gibt es oft, aber fast ebenso oft ist es so wie nach der Finanzkrise von 2008 und der Rettung der UBS durch den Staat. «Eine PUK würde in erster Linie einer beliebten Tätigkeit der Schweizer Politik frönen, nämlich der Selbstzerfleischung», sagte die legendäre FDP-Nationalrätin Gabi Huber damals. Der UBS-PUK-Antrag wurde klar abgelehnt. Eine CS-PUK wäre erst die fünfte. Nach der Untersuchung des Mirageskandals 1964, der Fichenaffäre 1989, der Geheimtruppe P-26 ein Jahr später und nach den Problemen bei der Pensionskasse des Bundes 1996 gab es über 30 Anläufe für eine PUK. Alle scheiterten. 

Was darf eine PUK? 

Ziemlich viel. Ein PUK hat die gleichen weitreichenden Kompetenzen wie Kontrollorgane des Parlaments, die dauerhaft aktiv sind (die Geschäftsprüfungsdelegation oder Finanzdelegation). Sie kann auch Geheimprotokolle – zum Beispiel zu den Bundesratssitzungen – einsehen. Befragen darf sich nicht nur aktive oder ehemalige Bundesangestellte, sondern auch Privatpersonen. Im aktuellen Fall könnte das die CS-Führung sein. Wer sich weigert, kann von der Polizei vorgeführt werden. Falsche Aussagen und Aussageverweigerung werden gemäss Strafgesetzbuch bestraft.

Welchen Auftrag bekommt die PUK im Fall CS?

Laut Mitteilung der Parlamentsdienste soll die beantragte PUK «die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS klären». Über diesen grundsätzlichen Auftrag hinaus ist das genaue Mandat noch nicht definiert. Vorerst muss nach dem Büro des Nationalrats auch dasjenige des Ständerats dem Einsatz der PUK zustimmen. Erst wenn diese Zustimmung erfolgt ist, wird das nationalrätliche Büro den Wortlaut des Mandats erarbeiten. Laut Nationalratspräsident Martin Candinas hat das Büro über die konkreten Untersuchungsthemen noch keine inhaltliche Diskussion geführt.

Wer nimmt Einsitz? Wer wird sie leiten?

Festgelegt ist, dass der PUK je gleich viele Mitglieder von National- und Ständerat angehören müssen. Wer das sein wird und wer die Leitung hat, entscheiden die Büros der beiden Ratskammern. An Interessentinnen und Interessenten dürfte es vermutlich nicht mangeln: Wie sich in der Vergangenheit zeigte, kann ein PUK-Präsidium als Karrieretreiber wirken. Moritz Leuenberger (SP) etwa präsidierte 1989/90 die PUK, die sich mit dem Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp befasste und dabei die sogenannte Fichen-Affäre aufdeckte – Leuenberger wurde bald darauf in den Bundesrat gewählt. Auch Kurt Furgler (CVP) stand, ehe er zum Bundesrat aufstieg, einer PUK vor, nämlich derjenigen zum Beschaffungsskandal um die Mirage-Kampfjets (1964).

Wie geht es nun weiter?

Die Einsetzung einer PUK ist vom Prozedere her eine eher schwerfällige Angelegenheit. Falls nach dem Nationalrats- auch das Ständeratsbüro im Grundsatz Ja sagt zur PUK, wird sich Ersteres an die Definition des Mandats machen. Laut Nationalratspräsident Candinas finden die nächsten ordentlichen Sitzungen der Büros am 5. Mai statt. Ob die Büros sich allenfalls vorher zu zusätzlichen Sitzungen treffen, ist offen. In jedem Fall braucht es am Ende die Zustimmung beider Ratskammern. Mit diesem Entscheid ist wohl nicht vor dem Sommer zu rechnen.