Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Schulknatsch
Der Rücktritt der Oetwiler Schulpräsidentin ist endgültig

Tamara Läublis Rücktrittsgesuch wurde vom Bezirksrat Meilen gutgeheissen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Ein Fragezeichen blieb noch bestehen, als die Oetwiler Schulpräsidentin Tamara Läubli (parteilos) Ende April ihren Rücktritt angekündigt hatte. Würde der Bezirksrat Meilen das Gesuch der Gemeinderätin gutheissen? Ganz so selbstverständlich, wie es scheint, ist dies nämlich nicht. So hatte der Bezirksrat Meilen etwa 2012 dem Gesuch des Zolliker Gemeinderats Jürgen Schütt (Forum 5W) nicht entsprochen, weil dieser ethische Aspekte als Rücktrittsgrund angegeben hatte.

Bei Tamara Läubli scheint das Gesuch indes überzeugend gewesen zu sein. Die Gemeinde vermeldet in einer Mitteilung, dass der Bezirksrat diesem stattgegeben und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Amt entlassen habe.

Bauvorsteher übernimmt Amt ad interim

Dieser Zeitung gegenüber hatte Läubli den zu stark gewordenen psychischen Druck als Rücktrittsgrund genannt. Für Kritik sorgten unter anderem die Mehrkosten für die Schule, die der Gemeinderat im Dezember budgetiert hatte. Prompt wurde der Voranschlag 2020 von der Gemeindeversammlung abgelehnt, wodurch die Gemeinde mit einem Notbudget haushalten musste – eine Situation, unter der nicht zuletzt die Schule litt. In der Folge sammelten Petitionäre 500 Unterschriften für den Rücktritt von Läubli.

Das Schulpräsidium wird nun ad interim von Daniel Hasler (FDP), dem Bau- und Liegenschaftenvorsteher, übernommen, der einst bereits Vizepräsident der Schulpflege war. Obwohl nun klar ist, dass ein Sitz im Oetwiler Gemeinderat frei wird, kann der Wahlkampf wegen des Corona-bedingten Fristenstillstands noch nicht sofort starten. Laut Gemeinde darf die Wahlausschreibung erst am 1. beziehungsweise 2. Juni erfolgen. Bis dahin dürften keine Unterschriften in Zusammenhang mit den Wahlen gesammelt werden.