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Homosexuelle Paare
Der lange Weg zur Gleichberechtigung

Ein Ja-Plakat zur Ehe für alle in Bern: Die Initiative wurde mit grosser Mehrheit angenommen.
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2021: Ehe für alle

Das Volk stimmt der Ehe für homosexuelle Paare deutlich zu. Angestossen wurde die Ehe für alle im Dezember 2013 durch eine par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ve der Grünliberalen. Umstritten war bei den Beratungen im Parlament der Zugang gleichgeschlechtlicher Frauenpaare zur Fortpflanzungsmedizin. Neu haben sie nun Zugang zur Samenspende.

2020: Diskriminierungsverbot

Am 9. Februar 2020 sagen die Stimmberechtigten mit 63 Prozent Ja zum Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung. Damit werden Aufrufe zu Hass und Beschimpfungen strafbar, ebenso der Ausschluss von öffentlich angebotenen Leistungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Der entsprechende Passus wird in die Anti-Rassismus-Strafnorm eingefügt. Gegen die Vorlage hatten Mitglieder von EDU und SVP das Referendum ergriffen.

2018: Stiefkindadoption


Seit 2018 ist für gleichgeschlechtliche Paare auch in der Schweiz die Stiefkindadoption möglich. 

Seit 2018 steht die Stiefkindadoption auch Paaren in eingetragener Partnerschaft und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Konkret kann eine Person das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren, sofern dessen zweiter leiblicher Elternteil unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist. Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, können im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben und werden nicht fremdplatziert. Die Gesetzesänderung trat ohne Referendum in Kraft.

2005: Eingetragene Partnerschaft

Mitglieder des Vereins «Ja zum Partnerschaftsgesetz» feiern am Abstimmungssonntag vom 5. Juni 2005. 

Am 5. Juni 2005 stimmt das Volk mit 58 Prozent Ja der ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft für gleich­ge­schlecht­li­che Paare zu. Damit erhalten homosexuelle Paare in Bereichen wie dem Erbrecht und den Sozialversicherungen dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Bewusst werden gleichgeschlechtliche Paare bei diesem ersten Schritt vom Zugang zur Adoption oder von der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, auch um die Vorlage in der Volksabstimmung nicht zu gefährden. Gegen die Vorlage hatte die EVP das Referendum ergriffen. Einzelne Kantone hatten die gleichgeschlechtliche Partnerschaft bereits einige Jahre früher eingeführt, so Genf, Zürich und Neuenburg.

1992: Gleiches Schutzalter für Homosexuelle

Am 17. Mai 1992 stimmt das Volk einer umfassenden Revision des Sexualstrafrechts zu, mit welcher unter anderem das Schutz­al­ter auch für homosexuelle Handlungen auf 16 Jahre gesenkt wird. Zudem wird das Verbot der ho­mo­se­xu­el­len Pro­sti­tu­ti­on auf­ge­ho­ben, und ho­mo­se­xu­el­le Hand­lun­gen in der Armee stehen nicht mehr unter Strafe.

1938: Entkriminalisierung sexueller Handlungen

Am 3. Juli 1938 wird mit 54 Prozent einer Revision des Strafrechts zugestimmt, mit der homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen ab einem Alter von 20 Jahren entkriminalisiert werden. Die Änderung tritt 1942 in Kraft. Für Heterosexuelle galt jedoch bereits damals Straffreiheit ab 16. Zudem wurde gleichzeitig der schwammige Tatbestand der «Verführung» ins Strafgesetz aufgenommen, der sich gegen Homosexuelle richtete. In den 30er-Jahren begannen zudem Kantons- und Stadtpolizeien Homosexuellen-Register zu führen, die bis in die 70er-Jahre existierten.