Homosexuelle PaareDer lange Weg zur Gleichberechtigung
Die Schweiz macht mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einen weiteren Schritt zur Gleichstellung.
2021: Ehe für alle
Das Volk stimmt der Ehe für homosexuelle Paare deutlich zu. Angestossen wurde die Ehe für alle im Dezember 2013 durch eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen. Umstritten war bei den Beratungen im Parlament der Zugang gleichgeschlechtlicher Frauenpaare zur Fortpflanzungsmedizin. Neu haben sie nun Zugang zur Samenspende.
2020: Diskriminierungsverbot
Am 9. Februar 2020 sagen die Stimmberechtigten mit 63 Prozent Ja zum Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung. Damit werden Aufrufe zu Hass und Beschimpfungen strafbar, ebenso der Ausschluss von öffentlich angebotenen Leistungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Der entsprechende Passus wird in die Anti-Rassismus-Strafnorm eingefügt. Gegen die Vorlage hatten Mitglieder von EDU und SVP das Referendum ergriffen.
2018: Stiefkindadoption
Seit 2018 steht die Stiefkindadoption auch Paaren in eingetragener Partnerschaft und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Konkret kann eine Person das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren, sofern dessen zweiter leiblicher Elternteil unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist. Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, können im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben und werden nicht fremdplatziert. Die Gesetzesänderung trat ohne Referendum in Kraft.
2005: Eingetragene Partnerschaft
Am 5. Juni 2005 stimmt das Volk mit 58 Prozent Ja der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare zu. Damit erhalten homosexuelle Paare in Bereichen wie dem Erbrecht und den Sozialversicherungen dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Bewusst werden gleichgeschlechtliche Paare bei diesem ersten Schritt vom Zugang zur Adoption oder von der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, auch um die Vorlage in der Volksabstimmung nicht zu gefährden. Gegen die Vorlage hatte die EVP das Referendum ergriffen. Einzelne Kantone hatten die gleichgeschlechtliche Partnerschaft bereits einige Jahre früher eingeführt, so Genf, Zürich und Neuenburg.
1992: Gleiches Schutzalter für Homosexuelle
Am 17. Mai 1992 stimmt das Volk einer umfassenden Revision des Sexualstrafrechts zu, mit welcher unter anderem das Schutzalter auch für homosexuelle Handlungen auf 16 Jahre gesenkt wird. Zudem wird das Verbot der homosexuellen Prostitution aufgehoben, und homosexuelle Handlungen in der Armee stehen nicht mehr unter Strafe.
1938: Entkriminalisierung sexueller Handlungen
Am 3. Juli 1938 wird mit 54 Prozent einer Revision des Strafrechts zugestimmt, mit der homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen ab einem Alter von 20 Jahren entkriminalisiert werden. Die Änderung tritt 1942 in Kraft. Für Heterosexuelle galt jedoch bereits damals Straffreiheit ab 16. Zudem wurde gleichzeitig der schwammige Tatbestand der «Verführung» ins Strafgesetz aufgenommen, der sich gegen Homosexuelle richtete. In den 30er-Jahren begannen zudem Kantons- und Stadtpolizeien Homosexuellen-Register zu führen, die bis in die 70er-Jahre existierten.
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