Das Parkdeck und die Zentrumsentwicklung im Überblick
Die Zentrumsabstimmung vom 12. Februar ist eine der wichtigsten Abstimmungen der letzten Jahre für Küsnacht. Die ZSZ hat die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Urnengang zusammengetragen.
Was beinhalten die beiden Vorlagen?Die Initiative sieht ein Parkdeck mit zwei Ebenen vor. Von den Parkplätzen werden 44 Prozent überdeckt sein. Zusätzlich zu den Parkplätzen gibt es eine Grünfläche, eine WC-Anlage, eine Wertstoffsammelstelle und Veloabstellplätze. Die Zentrumsentwicklung wiederum sieht eine dreistöckige Tiefgarage und zwei Gebäude vor, eines für Wohnungen und Gewerbe sowie eines für eine öffentliche Nutzung. Ausserdem gibt es einen 2000 Quadratmeter grossen Platz mit einem Wasserspiel, Bäumen, Spielgeräten für Kinder und Veloabstellplätzen.
Welchen Rückhalt haben die beiden Projekte in der Bevölkerung?Die Zentrumsentwicklung wurde auf Basis der Empfehlungen eines Mitwirkungsverfahrens ausgearbeitet. An den insgesamt sechs Workshops nahmen gut 100 Küsnachterinnen und Küsnachter teil. Zudem wurde der private Gestaltungsplan von der Gemeindeversammlung und der Projektierungskredit an der Urne angenommen.
Der Küsnachter Hermann Gericke sammelte für sein Parkdeck gut 1600 Unterschriften. Behördlich ausgezählt wurden diese nie, was aber bei einer Initiative auch nicht vorgesehen ist. Die Küsnachter Gemeindeversammlung vom Juni 2015 nahm den Projektierungskredit für das Parkdeck mit deutlicher Mehrheit an.
Was kosten die beiden Bauvorhaben?Die Kosten für die Zentrumsentwicklung betragen 48,3 Millionen, diejenigen für das Parkdeck 16,1 Millionen Franken. Bei beiden Projekten beträgt die Kostengenauigkeit +/– 10 Prozent. Nicht einberechnet in diese Zahlen ist die Sanierung und Erweiterung der SBB-Unterführung.
Hätte die Zentrumsentwicklung eine Steuererhöhung zur Folge?Sowohl der Gemeinderat als auch die Rechnungsprüfungskommission verneinen dies klar. Auf das Jahr 2018 hin will der Gemeinderat eine Steuerfusserhöhung beantragen. Diese soll aber die laufenden Kosten und nicht die Investitionen decken. Trotzdem könnte es zu einer weiteren Steuererhöhung kommen, wenn etwa die Ausgaben für den Finanzausgleich oder die Pflegefinanzierung weiter steigen. Das letzte Wort zu einer Erhöhung des kommunalen Steuerfusses hat aber die Gemeindeversammlung.
Muss sich Küsnacht verschulden für die Zentrumsentwicklung?
Nein, Küsnacht hat derzeit ein Nettovermögen von 79 Millionen Franken, das bis 2020 auf 39 Millionen Franken abgebaut werden soll. Die Zentrumsentwicklung würde zu einem grossen Teil aus den Cashflows finanziert, ein kleinerer Teil aber auch aus dem Abbau des Nettovermögens.
Wie hoch sind die Folgekosten der beiden Projekte?Die Folgekosten würden bei der Zentrumsentwicklung 1,7 Millionen Franken pro Jahr betragen. Darin sind Erträge wie die Mieten für die Gebäude oder die Parkiergebühren schon einberechnet. Ein grosser Teil davon, nämlich 1,1 Millionen Franken, sind Abschreibungen. Die Folgekosten beim Parkdeck betragen fast 600 000 Franken jährlich. Gut 490 000 Franken werden für Abschreibungen fällig. Auch hier sind die Erträge schon einberechnet.
Wie beurteilen die Parteien die beiden Projekte?Fast alle Küsnachter Parteien, namentlich die FDP, SVP, EVP, GLP und die SP, sprechen sich für die Zentrumsentwicklung und gegen das Projekt Parkdeck aus. Die Grünen sind zwar auch gegen das Parkdeck, haben aber für die Zentrumsentwicklung Stimmfreigabe beschlossen (siehe unten). Das Bürgerforum Küsnacht, eine politische Vereinigung, spricht sich für das Parkdeck und gegen die Zentrumsentwicklung aus. Alle Parteien unterstützen die Zusatzvorlage zur SBB-Unterführung.
Wie lange dauert die Bauzeit?Mitte 2017 würde mit den Vorbereitungsarbeiten für die Zentrumsentwicklung begonnen. Die Umgebungsarbeiten und der Innenausbau dürften Ende 2020 abgeschlossen sein. Beim Parkdeck sollten die Bauarbeiten hingegen nur anderthalb Jahre dauern. Trotzdem würde auch dieses erst Ende 2020 fertiggestellt sein. Grund dafür ist, dass es noch keinen Gestaltungsplan gibt. Mit der Erarbeitung des Gestaltungsplans, der Bewilligung desselben durch den Kanton und der Baubewilligungsphase dürfte die Realisierungszeit beim Parkdeck auch gut vier Jahre dauern.
Wie wird der Verkehr während der Bauarbeiten umgeleitet?Bei den Bauarbeiten zur Zentrumsentwicklung wird die Zürichstrasse sechs Wochen lang voll gesperrt sein. Danach können die Automobilisten sie einspurig wieder befahren. Die Oberwachtstrasse wird gut 16 Monate lang nur einspurig in Richtung See befahrbar sein. Von Rapperswil her kommende Autos werden über die Gartenstrasse umgeleitet, während Fahrzeuge aus Zürich bereits im Tiefenbrunnen umgeleitet werden oder die Goldbacherstrasse hochfahren können. Beim Bau des Parkdecks würde die Oberwachtstrasse sechs Monate lang einspurig befahrbar sein. Die öffentlichen Busse werden bei beiden Projekten weiterhin zweispurig auf der Oberwachtstrasse fahren können.
Gibt es Ersatzparkplätze während der Bauzeit?Die 117 Parkplätze auf dem Areal Zürichstrasse fallen während eines grossen Teils der Bauarbeiten weg. Es würden aber von der Gemeinde gut 100 Ersatzparkplätze angeboten, unter anderem auf dem SBB-Areal, dem Parkplatz Alte Landstrasse, an der Oberwacht-, der Rosen- und der Rigistrasse.
Wie viele Parkplätze werden gebaut?Derzeit befinden sich auf dem Areal Zürichstrasse 117 Parkplätze. Bei der Zentrumsentwicklung entstünden 180 unter- und 10 oberirdische Parkplätze. Ausserdem soll ein Unterstand für Velo- und Motorräder gebaut werden. Beim Parkdeck entstünden auf zwei Ebenen 176 oberirdische Parkplätze. Fast die Hälfte davon wäre durch die obere Ebene überdeckt. Ausserdem werden Motorradparkplätze sowie Veloabstellplätze gebaut. Zusätzlich gäbe es noch zwei Parkplätze, um bei der Wertstoffsammelstelle kurz anzuhalten.
Initiant Hermann Gericke hat beim Bezirksrat einen Stimmrechtsrekurs eingereicht. Was passiert, wenn dieser gutgeheissen wird?Der Stimmrechtsrekurs ist zweigeteilt. Die aufschiebende Wirkung, die der Parkdeck-Initiant beantragt hat, wurde vom Bezirksrat bereits abgelehnt. Noch unklar ist, wie der Bezirksrat den Rekurs inhaltlich beurteilt. Ein Entscheid dazu könnte auch nach der Abstimmung fallen. Sollte der Bezirksrat Gericke recht geben, könnte die Abstimmung im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Sollte der Stimmrechtsrekurs vom Bezirksrat auch inhaltlich abgewiesen werden, wäre es möglich, dass Gericke den Rekurs bis vor Bundesgericht weiterzieht.
Wird das Parkdeck vom Kanton überhaupt bewilligt?Das kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand sagen. Die Gemeinde hat beim kantonalen Amt für Raumentwicklung eine informelle Anfrage zur Bewilligungsfähigkeit des Parkdecks gestellt. In einer Stellungnahme bezeichnete eine Vertreterin des Amtes den für das Parkdeck notwendigen Gestaltungsplan als weder rechtmässig noch angemessen. Diese Beurteilung ist nicht verbindlich, doch bewilligt werden muss der Gestaltungsplan für das Parkdeck auf jeden Fall von der Baudirektion. Diese genehmigt keine Gestaltungspläne, die dem kantonalen und den regionalen Richtplänen widersprechen.
Worum geht es bei der Zusatzvorlage zur SBB-Unterführung?Bei der Zusatzvorlage 2a und 2b geht es um die Erweiterung und Sanierung der Fussgängerunterführung, die den Perron des Bahnhofs Küsnacht in der Mitte zugänglich machen würde. Die bergseitige Erschliessung ist bereits in den Vorlagen 1a und 1b, also der Zentrumsentwicklung und dem Parkdeck, enthalten. Die Unterführung und damit auch der mittlere Teil des Perrons wären im Gegensatz zu heute für Gehbehinderte, aber auch für Eltern mit Kinderwagen und Velofahrer zugänglich. Dafür sollen auf beiden Seiten sowie zum Perron hin zusätzlich zu den Treppen Rampen und Lifte eingebaut werden. Kosten würde dieses Vorhaben 5,2 Millionen Franken. Die Annahme der Zusatzvorlage wurde von keiner Partei infrage gestellt.
Wird die SBB-Vorlage auch umgesetzt, wenn beide Zentrumsvorlagen abgelehnt werden?Nein, die SBB-Unterführung ist eine Zusatzvorlage zum Parkdeck und zur Zentrumsentwicklung. Wenn keines der beiden Projekte eine Mehrheit erhält, kann auch die Sanierung nicht realisiert werden. Es bliebe angesichts der grossen Unterstützung für das Projekt allerdings abzuwarten, ob eine überarbeitete Vorlage der SBB-Unterführung erneut zur Abstimmung gelangt.
Wie wird abgestimmt?Bei den Vorlagen 1a und 1b handelt es sich um die zwei sich konkurrenzierenden Projekte. Es ist zwar möglich, bei beiden ein Jain die Urne zu legen, aber eine Stichfrage, die Vorlage 1c, soll eine Entscheidung herbeiführen. Umgesetzt werden kann nämlich nur eines der zwei Projekte. Zu beiden gibt es eine Zusatzvorlage, bei der es um die Sanierung und Erweiterung der SBB-Unterführung für 5,2 Millionen Franken geht. Es können auch beide Vorlagen abgelehnt werden. Wenn weder die Zentrumsentwicklung noch das Parkdeck eine Mehrheit erlangt, kann auch keines der Projekte umgesetzt werden.
Wie umweltfreundlich sind die beiden Vorlagen?Für den Bau beider Projekte wird graue Energie benötigt. Naturgemäss braucht das grössere Projekt, welches auch eine längere Bauzeit hat, mehr Energie. Für die beiden Gebäude der Zentrumsentwicklung strebt die Gemeinde den Minergie-A-Eco-Standard an. Die Bauten sollen zudem mit Erdwärme beheizt werden.
Was geschieht mit der Oberwachtstrasse?Da die Oberwachtstrasse sanierungsbedürftig ist, wird sie auf jeden Fall vom Kanton erneuert – egal ob ein und wenn ja welches Projekt umgesetzt wird. Über eine entsprechende Verkehrslösung haben die Küsnachter im Jahr 2012 abgestimmt und die Umgestaltung der Oberwachtstrasse für 4,8 Millionen angenommen. Die Gemeinde trägt davon einen Anteil von 2,8 Millionen Franken, da der restliche Betrag vom Kanton übernommen wird. Eine Tunnellösung für 43 Millionen Franken wurde 2012 abgelehnt. Das Gestaltungskonzept für die Oberwachtstrasse sieht einen Kreisel anstelle der Kreuzung zwischen Migros und Coop sowie einen beleuchteten Mittelstreifen vor.
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