Aus dem Obergericht ZürichFreispruch für Daniel Stricker bestätigt
Der Corona-Kritiker hat mit seiner Anwesenheit an einer Demo im Mai 2020 nicht gegen die Covid-Verordnung verstossen, weil er als Journalist teilgenommen hat. Zu diesem Schluss kommt nach Bezirksgericht nun auch das Obergericht.
Stricker war am 23. Mai 2020 auf dem Zürcher Sechseläutenplatz, als dort eine «Anti-Lockdown»-Demo stattfand. Gemäss der damaligen Covid-Verordnung des Bundes waren Kundgebungen mit mehr als fünf Teilnehmenden untersagt. Die Polizei rief die Teilnehmenden dazu auf, den Platz zu verlassen.
Das Statthalteramt Zürich brummte Stricker für das Nichtbefolgen dieser Anweisung einen Strafbefehl auf. Er sollte 800 Franken Busse sowie 550 Franken Gebühren bezahlen.
Dass Bezirksgericht Zürich sprach Stricker Mitte Mai 2023 von dem Vorwurf des Verstosses gegen die Covid-Verordnung frei. Stricker machte geltend, er sei als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen.
Deshalb sei er davon ausgegangen, er müsse den Platz nicht verlassen, als die Polizei die Teilnehmenden dazu aufgefordert hätten. Andere Journalistinnen und Journalisten seien ebenfalls auf dem Platz geblieben.
Auch Obergericht bejaht journalistische Tätigkeit
Tatsächlich berichtete Stricker damals in einem Livestream über die Kundgebung und äusserte sich kritisch gegenüber den Corona-Massnahmen.
Das Bezirksgericht Zürich, und nun auch das Obergericht, kamen zum Schluss, dass Stricker tatsächlich als Journalist vor Ort gewesen sei. Dass er dabei eine äusserst kritische Haltung gegenüber den Corona-Massnahmen an den Tag legte, dürfe bei der Beurteilung des Falls keine Rolle spielen.
In der Szene der Schweizer Corona-Massnahmenkritiker war der Betreiber von «Stricker TV» während der Corona-Pandemie wohl das bekannteste Gesicht. Durch seine Bekanntheit zog er auch den Unmut vieler Massnahmen-Befürworter auf sich.
Der Entscheid des Zürcher Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil SU230054 vom 16. April 2024
SDA/tif
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