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Bankdaten weitergegeben
«Cum-Ex-Aufklärer» Seith steht erneut in Zürich vor Gericht

Blick auf das Obergericht am Hirschengraben in Zuerich, aufgenommen am Donnerstag, 2. Dezember 2017. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
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Der Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith, der als «Cum-Ex-Aufklärer» bekannt wurde, kommt erneut in der Schweiz vor Gericht. Der Fall wird nach der Rückweisung durch das Bundesgericht am heutigen Montag bereits zum zweiten Mal vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.

Seith ist wegen Wirtschaftsspionage und Vergehen gegen das Bankengesetz angeklagt, weil er sich interne Dokumente der Bank J. Safra Sarasin besorgte und an deutsche Ermittler weitergab. Mitangeklagt sind zwei Bankangestellte.

Das Bezirksgericht Zürich sprach Seith und die beiden Bankangestellten im April 2019 schuldig. Seith wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Einer der Bankangestellten erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe, der andere eine bedingte Geldstrafe.

Das Zürcher Obergericht brach im Dezember 2021 die Berufungsverhandlung ab, weil es beim Staatsanwalt, der das Verfahren früher führte, einen «Anschein der Befangenheit» feststellte. Diesen Entscheid wiederum hob das Bundesgericht im August 2022 auf. Das Obergericht muss das Verfahren nun zu Ende führen und ein Urteil fällen.

In der Schweiz angeklagt, zuhause ein Whistleblower

Die Themen Steuerbetrug und Bankgeheimnis sorgten in den vergangenen Jahren immer wieder für Irritationen zwischen der Schweiz und Deutschland. Während Seith in der Schweiz vor Gericht steht, gilt er in Deutschland als Whistleblower, der zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals beigetragen habe.

Dem deutschen Staat entstand durch Cum-Ex-Geschäfte ein Milliarden-Schaden. Rund um den Dividendenstichtag schoben Investoren Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere eigentlich gehörten.

Drogerie-König Müller klagte gegen Sarasin

Deutsche Finanzämter erstatteten so Verrechnungssteuern, die gar nie gezahlt worden waren. Auch die Schweizer Bank J. Safra Sarasin hatte ihren Kunden Finanzprodukte verkauft, die auf dieser Gesetzeslücke beruhten. 2012 wurde diese geschlossen.

Einer der Sarasin-Kunden war der deutsche Drogerie-König Erwin Müller. Er verlor Millionen, als der Sarasin-Fonds zusammenbrach. Daraufhin beschuldigte er die Bank, ihn schlecht beraten zu haben, und verklagte sie mit Hilfe des Anwalts Eckart Seith und der internen Bank-Dokumente aus der Schweiz auf Entschädigungszahlungen.

Das Landgericht Ulm gab ihm schliesslich recht. Es verurteilte die Bank im Jahr 2017 zu einem Schadenersatz von 45 Millionen Euro. Im Juli 2021 beurteilte der deutsche Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung. Sie gelten seither als Straftat.

SDA/aeg