Neue Anordnung des BundesCorona-Gefährdete dürfen bevorzugt heiraten
Wer einer Covid-Risikogruppe angehört, muss gemäss einer neuen Weisung einen Trauungstermin erhalten. Für ungefährdete Heiratswillige dagegen heisst es: Warten.
Die Corona-Epidemie lässt die Hochzeitsglocken im ganzen Land verstummen. Heiraten ist derzeit fast unmöglich, und dies nicht nur, weil der Bundesrat sämtliche Festivitäten verboten hat. Auch der zivile Trauungsakt wird von den zuständigen Behörden vielerorts nur noch in Ausnahmefällen vollzogen. Die Ämter haben ihre Tätigkeit reduziert, viele Angestellte arbeiten im Homeoffice.
Im Kanton Bern zum Beispiel sind die Schalter aller Zivilstandsämter geschlossen; nur ein Grundbetrieb wird noch aufrechterhalten. «Die Zivilstandsämter mussten aufgrund der ausserordentlichen Situation alle Termine bis zum 19. April absagen und konnten nur noch die wichtigsten Anliegen berücksichtigen», sagt Hannes Schade vom Amt für Bevölkerungsdienste. «Insgesamt mussten bis Mitte April gesamthaft rund 800 Termine – dies umfasst insbesondere Trauungen, Kindesanerkennungen und Namenserklärungen – storniert werden.»
In vielen anderen Kantonen gilt das Gleiche wie in Bern: Paare, die sich das Jawort geben wollen, werden auf später vertröstet. Vor allem die Verfahren zur Ehevorbereitung, die der eigentlichen Trauung vorangehen, sind weitgehend sistiert. Nun aber hat der Bund eine bemerkenswerte Ausnahme verfügt – und zwar für jene Menschen, die in besonderem Ausmass vom Corona-Virus bedroht sind.
Wenn es mit der Heirat pressiert
Wer demnach zu einer offiziellen Covid-Risikogruppe zählt, dem müssen die Zivilstandsämter auch bei reduziertem Betrieb Ehevorbereitung und Trauung ermöglichen. Dies geht aus einer neuen Weisung des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen hervor, die den Grundbetrieb während des Corona-Notregimes regeln soll. Zu den besonders gefährdeten Personen zählen gemäss bundesrätlicher Verordnung unter anderem jene mit Krankheiten wie Bluthochdruck und Diabetes sowie die über 65-Jährigen. Bei ihnen ist das Risiko, dass eine Corona-Erkrankung einen gefährlichen Verlauf nimmt, markant höher.
Dass sie bei Heiratsplänen nun eine Vorzugsbehandlung erhalten, hat unter anderem mit den exklusiven Rechten zu tun, die der Ehestand mit sich bringt – gerade in lebensbedrohlichen Situationen. So ist es für Verheiratete einfacher, sich gegenseitig Vermögen zu vererben. Bei Besuchen im Krankenhaus sind Ehe- gegenüber Konkubinatspaaren ebenfalls bessergestellt.
Aus diesen Gründen dürfen bei Menschen in Todesgefahr auch seit je sogenannte Nottrauungen durchgeführt werden: Persönliche Anwesenheit des Paares auf dem Standesamt ist dann nicht mehr vonnöten, der Zivilstandsbeamte kann die Vermählung am Spitalbett vollziehen. Diese Nottrauungen und die dazugehörigen Vorverfahren sind gemäss der neuen Weisung des Bundes trotz Corona weiterhin durchzuführen. Auch wer demnächst (bis Ende August) ein Kind erwartet, hat weiterhin das Recht auf eine schnelle Trauung.
Priorität hat für die Zivilstandsämter aber die Beurkundung von Geburten und Todesfällen: Hier erlaubt der Bund keinen reduzierten Service. Nur noch beschränkt werden dagegen Männer empfangen, die eine Vaterschaft anerkennen wollen. Erschwert werden ausserdem Eheschliessungen über Kantonsgrenzen hinweg. Und neue Ehevorbereitungsverfahren sind – ausser für die genannten Ausnahmen – gar nicht mehr vorgesehen.
Für viele Heiratswillige heisst es also: Hoffen, dass der Ausnahmezustand schnell endet – und dass die Beziehung bis dann intakt bleibt.
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