Abgabe für NationalstrassenBundesrat führt elektronische Autobahn-Vignette ein
Die Klebeetikette ist ab dem 1. August nicht mehr obligatorisch. Künftig steht auch die lange umstrittene E-Vignette zur Auswahl.
Wer die Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt. Der Bundesrat hat am Freitag die dafür notwendige Verordnungsrevision gutgeheissen.
Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen, wie der Bundesrat schrieb.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unter dem Jahr ein neues Fahrzeug kaufen.
Gemäss Angaben des Bundesrats kann die E-Vignette ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden. Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden.
Der Verkaufspreis von vierzig Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert. Das zuständige BAZG wird noch vor der Einführung der E-Vignette ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren, wie die Regierung weiter mitteilte.
Parlament pocht auf Freiwilligkeit
Die Einführung einer E-Vignette war steinig. Der Bundesrat führte im Sommer 2017 eine Vernehmlassung zu seiner Idee durch. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach sich der Bundesrat im Jahr 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus, die parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.
Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent – also circa eine Million Stück – fällt. Das hat das Parlament bei der Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes beschlossen, das ebenfalls per Anfang August in Kraft treten wird.
Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass dem BAZG und den Kantonen automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten erlaubt werden. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.
Grundsätzliche Kritik kam während der parlamentarischen Debatte nur von der SVP. Ihrer Ansicht nach könnte es sich um einen ersten Schritt für ein Mobility Pricing handeln.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einnahmen ungefähr gleich hoch bleiben wie heute. Diese belaufen sich auf rund 360 Millionen Franken pro Jahr und werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt. Eine Erhöhung des Vignettenpreises auf hundert Franken war 2013 an der Urne gescheitert.
SDA/nlu
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