Bundesgericht stellt klar: Marderschutz nicht von Steuern befreit
Dem Marder dürfte das Urteil des Bundesgerichts egal sein, nicht aber einem Ehepaar aus Thalwil: Es muss ins Portemonnaie greifen. Denn laut Gericht kann ein Marderschutzgitter nicht von den Steuern abgezogen werden.

Ein Ehepaar aus Thalwil hat im Jahr 2013 an seiner Liegenschaft ein Marderschutzgitter anbringen lassen. Dafür gab es 11'769 Franken aus. Diese Summe zog es als Unterhaltskosten in der Steuererklärung ab.
Das Kantonale Steueramt war damit nicht einverstanden. Es handle sich nicht um (abzugsfähige) Unterhaltskosten, lautete dessen Hauptargument, sondern um eine (nicht abzugsfähige) Investition.
Prävention nicht gleich Unterhalt
Es verglich das Marderschutzgitter mit Blitzableitern, Brandschutzmauern und Feueralarmanlagen. Diese werden nach gängiger Steuer-Praxis nicht als Unterhaltskosten anerkannt.
Diese Vergleiche sind laut dem am Freitag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts zutreffend. «Denn in all diesen Fällen handelt es sich normalerweise nur um die Vermeidung etwaiger zukünftiger Schäden, nicht um die Reparatur bereits eingetretener Minderwerte an der Liegenschaft», schreibt das Bundesgericht.
SDA/past
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