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Streit um den Zürcher Hardturm
Beschwerde bremst Stadion-Projekt weiter aus

Streit bis vor Bundesgericht: Das Stadion-Projekt «Ensemble» für den Zürcher Hardturm
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Das Projekt «Ensemble» wurde im letzten September an der Urne angenommen. Ein Gegner des Projekts, das ein Fussballstadion und zwei Hochhäuser umfasst, monierte, dass die Stadt im Vorfeld nicht genügend über die Sicherheitsrisiken eines Fussballstadions informierte habe, schrieb die NZZ am Mittwoch. Er forderte, die Abstimmung für ungültig zu erklären.

Laut Urteil des Bundesgerichts, das Keystone-SDA vorliegt, muss nun der Bezirksrat, der die Beschwerde erstinstanzlich abgelehnt hatte, sich der Sache nochmals annehmen – in Vollbesetzung. Er hatte nur in einer Viererbesetzung darüber befunden und nicht mit allen fünf Mitgliedern. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte dies noch akzeptiert.

«Ich halte daran fest, dass die Abstimmung an einem unüberwindbaren Demokratiedefizit gelitten hat und deshalb für ungültig erklärt werden muss.»

Peter Wolfgang von Matt, Beschwerdeführer

Auf die Beschwerde hinsichtlich der angeblichen Sicherheitsrisiken trat das Bundesgericht hingegen nicht ein.

Der Beschwerdeführer, der Zürcher Peter Wolfgang von Matt, wertete den Entscheid trotzdem als «ermutigendes Signal», dass die Organe des Rechtsstaates ihre Sorgfaltspflicht ernst nähmen. «Ich halte daran fest, dass die Abstimmung an einem unüberwindbaren Demokratiedefizit gelitten hat und deshalb für ungültig erklärt werden muss.»

Spiele sollen in vier Jahren beginnen

Bevor die Stimmrechtsbeschwerden nicht erledigt sind, kann der Regierungsrat den Gestaltungsplan nicht festsetzen. Erst wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, kann eine Baubewilligung erteilt werden – doch auch gegen den Gestaltungsplan kann rekurriert werden. Trotzdem geht Hans Klaus, Sprecher des «Ensemble»-Projekts, gemäss NZZ davon aus, dass sich die Planung nur um wenige Monate ändern wird. Sie gehen nach wie vor davon aus, dass im neuen Stadtion bis in vier Jahren Fussball gespielt werden kann.