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AboProzess am Obergericht
Betreuer wegen Schändung eines Schwerstbehinderten verurteilt

Ein ehemaliger Betreuer wurde vom Obergericht zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In einem Behindertenwohnheim im Bezirk Horgen ist es 2018 zu einer Grenzüberschreitung gekommen. Ein damals 54-jähriger Betreuer wurde von einem Arbeitskollegen dabei erwischt, wie er bei einem schwerstbehinderten Heimbewohner Hand angelegt haben soll. Gemäss dem Zeugen hätten beide Männer Erektionen gehabt. In der Folge wurde der Betreuer von der Heimleitung entlassen.

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