AboProzess am ObergerichtBetreuer wegen Schändung eines Schwerstbehinderten verurteilt
Ein 56-jähriger Betreuer soll sich in einem Heim im Bezirk Horgen an einem Bewohner vergangen haben. Das Obergericht hat ihn nun mit einem jahrelangen Berufsverbot belegt.

In einem Behindertenwohnheim im Bezirk Horgen ist es 2018 zu einer Grenzüberschreitung gekommen. Ein damals 54-jähriger Betreuer wurde von einem Arbeitskollegen dabei erwischt, wie er bei einem schwerstbehinderten Heimbewohner Hand angelegt haben soll. Gemäss dem Zeugen hätten beide Männer Erektionen gehabt. In der Folge wurde der Betreuer von der Heimleitung entlassen.