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Fall in Winterthur
Besuchern der An’Nur-Moschee wird der Prozess gemacht

Neun Männer, welche die ehemalige An'Nur-Moschee (mit Licht rechts) an der Hofackerstrasse in Winterthur besucht haben, stehen kommende Woche vor Gericht.
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Die längst geschlossene An’Nur-Moschee in Winterthur beschäftigt einmal mehr die Zürcher Justiz: Neun Männer müssen sich ab Montag in einem Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss nicht vor Gericht erscheinen. Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.

Die Stimmung unter den Besuchern der Moschee war in den Tagen und Wochen vor dem Vorfall angespannt: Der Vorbeter soll in einer Predigt zum Mord an «ungläubigen Muslimen» aufgerufen haben. Die Polizei führte deshalb in der Moschee eine Razzia durch.

Die Männer, die ab Montag vor Gericht stehen, warfen zwei anderen Moscheebesuchern vor, «Verräter und Spione» zu sein, welche den Medien interne Informationen gesteckt haben sollen.

Im Büro der Moschee wollten sie die beiden zur Rede stellen – dabei kam es gemäss den Anklageschriften zu Drohungen und Schlägen. Erst die von einem der beiden drangsalierten Männern alarmierte Polizei setzte dem Treiben ein Ende.

Bedingte Freiheitsstrafen vor Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte im Oktober 2018 sieben beteiligte Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Es sprach bedingte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 18 Monaten sowie bedingte Geldstrafen aus. Zwei Männer – ein Mazedonier und ein Afghane – sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Imam, der später zum Gerangel stiess, wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft.

Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.

Die Urteile sind damit wesentlich milder ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte teilbedingte Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis drei Jahren gefordert. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Das Zürcher Obergericht hat für die Verhandlung fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden.

/mst