Beschwerde-Hoch wegen Seezuschlag
Viel Arbeit für den Zürcher Ombudsmann: Im vergangenen Jahr sind 830 neue Beschwerden eingegangen. Diese betrafen unter anderem den Schiffsfünfliber, einen plötzlich ungültigen Familienname oder eine falsche Meldung des Steueramts.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der eingegangenen Beschwerden 2016 erneut zugenommen, und zwar um 27. Eine nennenswerte Veränderung hinsichtlich der Verteilung der Fälle auf die einzelnen Direktionen könne nicht festgestellt werden, heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht.
Zahlreiche Beanstandungen gingen etwa zum Seezuschlag ein. Der zum Fahrplanwechsel im Dezember eingeführte sogenannte Schiffsfünfliber löste «teilweise stark emotionale Beschwerden» aus. Von «hirnrissiger Idee» war da unter anderem die Rede sowie von Klage oder Strafanzeige.
Allerdings wird der Zuschlag rechtmässig erhoben. Eine mögliche Anfechtung auf dem Klageweg via den Zivilrichter stufte Ombudsmann Thomas Faesi daher als wenig erfolgversprechend ein.
Familie darf ihren Namen behalten
Erfolgreich helfen konnte der Ombudsmann dagegen einer Familie, die nach zehn Jahren in der Schweiz erfuhr, dass sie den Namen, den sie seit ihrer Einreise trug, gar nicht hätte tragen dürfen. Aufgefallen war dies, als 2016 die zweite Tochter geboren wurde.
Die Einwohnerkontrolle teilte mit, der Name könne nicht eingetragen werden und ausserdem müssten die Nachnamen der älteren Tochter und der Eltern in den Ausweispapieren und im Zivilstandsregister angepasst werden. Einzige Möglichkeit, den bisherigen Namen zu behalten, sei eine Namensänderung. Ein entsprechendes Gesuch wies das Gemeindeamt des Kantons jedoch ab.
Die Familie erhob Einsprache und begründet diese damit, dass sie unter diesem Namen seit Jahren registriert sei, unter anderem in den Aufenthaltsausweisen und im Führerausweis. Bei der älteren Tochter, die gerade in der Berufswahlphase sei, lauteten alle Zeugnisse auf den bisherigen Namen. Das Gemeindeamt akzeptierte dies und alle durften ihren Familiennamen behalten.
Auch Behörden können irren
Wegen einer zu hohen Beitragsrechnung der Sozialversicherungsanstalt (SVA) wandte sich ein Selbständigerwerbender an den Ombudsmann. Die Ursache lag beim kantonale Steueramt, das falsche Zahlen weitergemeldet hatte. Beide Ämter hätten den Irrtum «rasch und unbürokratisch» behoben, heisst es im Tätigkeitsbericht.
Insgesamt konnten 836 Fälle erledigt werden, 112 wurden im neuen Jahr weitergeführt. 327 Fälle wurden innerhalb von zehn Tagen abgeschlossen, bei 198 dauerte es elf bis 30 Tage und bei 288 Fällen 31 Tage bis zu einem Jahr bis zur Erledigung. 23 Fälle wurden erst nach über einem Jahr abgeschlossen.
Der Ombudsmann empfing 183 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer zu einer Besprechung. In 287 Fällen holte er bei der Verwaltung eine Vernehmlassung ein beziehungsweise bat um Akteneinsicht. In 76,9 Prozent der Fälle gab der Ombudsmann Rat für das weitere Vorgehen, bei 22,7 Prozent mussten verschiedene Behörden und Amtsstellen kontaktiert werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erneut zugenommen haben die Personalfälle. Sie machten 23 Prozent der Fälle aus, im Vorjahr waren es noch 21 Prozent. Rund 70 Prozent der Beschwerden wurden von Privatpersonen eingereicht, 22 Prozent von Staatspersonal. Der Ombudsmann vermittelt dort, wo Bürger oder Staatsangestellte und Behörden aneinander geraten.
SDA/past
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