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AboHärtefallregelung des Bundes
«Belohnt wird, wer auf Pump gelebt hat»

Ist konsterniert über die Ablehnung seines Antrags auf À-fonds-perdu-Beiträge: René Bättig, Besitzer von Rolf Meier Reisen in Schaffhausen.
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«Der Frust ist riesig», sagt Unternehmer René Bättig. Der Besitzer von Rolf Meier Reisen in Schaffhausen hat vom Kanton diese Woche einen unerfreulichen Brief bekommen: Das Volkswirtschaftsdepartement hat seinen Antrag auf Härtefallentschädigung abgelehnt. Damit hatte Bättig nicht gerechnet. Gemäss Verordnung des Bundes gilt als Härtefall, wer einen Umsatz ausweist, der mehr als 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt. Bättigs Einnahmen lagen im letzten Jahr 85 Prozent darunter.

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