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Baustart unbekannt
Gegen die Asylunterkunft in Zumikon ist ein Rekurs hängig

So soll die Asylunterkunft neben dem Schulhaus Farlifang in Zumikon daherkommen.
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Es war ein verbissener Abstimmungskampf, der in Zumikon rund um die geplante Asylunterkunft neben dem Schulhaus Farlifang tobte. Sein Ende fand er an der Gemeindeversammlung im letzten Juni, die so gut besucht war, dass einige Stimmberechtigte gar auf der Treppe des Saals Platz nahmen.

Als Hauptargument führten die Gegner an, dass die Parzelle für künftigen Bedarf an Schulraum freigehalten werden solle. Der Gemeinderat hielt entgegen, dass es keinen besseren Alternativstandort gebe. Viele noch bebaubare Parzellen wären für eine Asylunterkunft nicht zonenkonform, auf anderen Flächen sei der Bau zu teuer.

Schlussendlich hiess das Zumiker Stimmvolk den Kredit für den Neubau in der Höhe von 4,5 Millionen Franken mit 175 zu 140 Stimmen knapp gut.

Also steht dem dreistöckigen Gebäude für 48 Asylsuchende nichts mehr im Weg? Doch, denn gegen die Baubewilligung der Asylunterkunft ist ein Baurechtsrekurs hängig, wie aus dem letzten Sitzungsbericht des Gemeinderates zu entnehmen ist.

Grund des Rekurses unklar

Auf Anfrage bestätigt der Zumiker Gemeindeschreiber Thomas Kauflin den Rekurs. Die Gemeinde könne sich jedoch weder zur Identität der Beschwerde führenden Person noch zum Inhalt des Rekurses äussern.

Unklar ist indes auch, wann das Baurekursgericht über den Rekurs befindet. Aus diesem Grund und weil der Entscheid allenfalls weitergezogen werden könnte, will die Gemeinde nicht über den Zeitpunkt des Baustarts respektive der Fertigstellung der Unterkunft spekulieren. Auch bei einem baldigen Gerichtsentscheid ist mit einem Baustart jedoch frühestens 2024 zu rechnen.

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