Ausschaffung einer schwangeren Eritreerin aus Adliswil sorgt für Empörung
In der Notunterkunft Adliswil wurde eine hochschwangere Frau aus Eritrea letzte Woche zusammen mit ihrer 1-jährigen Tochter nach Italien ausgeschafft. Für Empörung bei der Anwältin der Eritreerin sorgt die Tatsache, dass die 21-Jährige laut Spital-Zeugnis transportunfähig gewesen sei.
Dass die Notunterkunft (NUK) in Adliswil für Schlagzeilen sorgt, ist an sich nicht ungewöhnlich. Doch für einmal sind es nicht die angeblich «menschenunwürdigen Zustände» der Notunterkunft welche in der Kritik stehen, sondern die Ausschaffung einer hochschwangeren Eritreerin durch den Bund: Laut Berichten des «Tages-Anzeigers» wurde die 21-Jährige zusammen mit ihrer 1-jährigen Tochter am 13. Dezember mitten in der Nacht in der Notunterkunft Adliswil geweckt und anschliessend nach Italien ausgeschafft. Der Grund: Italien sei für ihr Asylverfahren zuständig.
Die Ausschaffung ging vonstatten, obwohl die hochschwangere Frau im November vom Stadtspital Triemli als transportunfähig eingestuft worden sei. In diesem Zusammenhang brisant ist, dass rund einen Monat nach dem ursprünglichen Spital-Zeugnis ein privater, vom Bund beauftragter Arzt der Firma Oseara AG ein erneutes Attest ausgestellt habe. Dieses widersprach dem Zeugnis des Triemli-Spitals und stufte die Frau als flugfähig ein. Laut Bericht wurden weder die Anwältin, noch die Angehörigen der Frau über die bevorstehende Ausschaffung informiert.
Zum Ärger der Anwältin
Entsprechend gross ist die Empörung bei der Anwältin der Eritreerin. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagte sie, dass sie nicht nachvollziehen könne, weshalb das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein zweites Attest ausstellen liess, obwohl der jungen Frau vom Triemli bereits ein Zeugnis für Transportunfähigkeit ausgestellt worden sei. Auch das Triemlispital teilt das Unverständnis der Anwältin. Laut dem Stadtspital sei ihr Zeugnis bindend.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verteidigt gegenüber der Zeitung die Ausschaffung der jungen Frau: Da die Firma Oseara AG ein entsprechendes Mandat des Bundes habe, sei das Attest des privaten Arztes als ausschlaggebend zu betrachten, wenn es um die Beurteilung der Transportfähigkeit der 21-Jährigen gehe.
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