AboAufregung im Zürcher Kreis 5Massenkündigung in den Sugus-Häusern – warum nicht alle Bewohnenden gehen müssen
Ein Drittel der Bewohner im Röntgenareal muss ausziehen. Der Rest darf bleiben. Die Kinder des früheren Eigentümers Leopold Bachmann gehen unterschiedlich mit ihrem Erbe um.

Betroffen von der Kündigung sind die Häuser in der linken Reihe des Röntgenareals. Für die Bewohnerinnen der restlichen sechs ändert sich nichts.
Foto: Rahel Zuber
In Kürze:
- Rund 105 Mietparteien des Röntgenareals im Zürcher Kreis 5 erhielten am Montag die Kündigung.
- In sechs der neun «Sugus-Häuser» können die Mietenden bleiben.
- Das ist darum so, weil nur zwei von drei Erben die Mietphilosophie ihres verstorbenen Vaters fortsetzen.