AboAuch wer nur zwei Sekunden viel zu schnell fährt, ist ein Raser
Ein Überholmanöver unter Kollegen kommt einen Töfffahrer teuer zu stehen. Er fuhr an einem schönen Sonntagnachmittag kurz über 140 im 80er-Bereich. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilt ihn als Raser.
«Einmal wollte er an der Spitze sein.» Auf diesem Zitat des Beschuldigten begründete die Staatsanwältin ihren Antrag von 13 Monaten Freiheitsstrafe bedingt. Angeklagt war ein 33-jähriger Familienvater, ein leidenschaftlicher Töfffahrer. Jedes Wochenende im Sommer sei er mit seiner schweren Maschine unterwegs gewesen, wenn es möglich war. Der Saisonstart 2016 ging aber ordentlich schief.