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AboVersammlungs-Schutzkonzepte
Gemeinden schwanken zwischen Maskenpflicht und Freiwilligkeit

Eine solch dicht besetzte Gemeindeversammlung wie diese in der reformierten Kirche Meilen vor drei Jahren gibt es in diesem September sicher nicht – es sei denn, es gilt eine Maskenpflicht.
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Die Zeit drängt, die politischen Arbeit muss trotz Covid-19 fortgesetzt werden. Da aber für viele Entscheidungen die Gemeindeversammlung zuständig ist, sind Anpassungen notwendig. Gemäss Bundesverordnung dürfen Veranstaltungen bis 1000 Besucher ohne Bewilligung durchgeführt werden – sofern die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden.

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