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Meinung

Aggression gegen Polizei
Frau schlug mit Handtasche um sich

Die SBB moechte das ehemalige Postgebaeude des Bahnhofs Oberrieden Dorf umbauen. 

Foto: Michael Trost / Tamedia AG.

Die Filialleiterin des Migrolino Oberrieden hat im Januar des vergangenen Jahres eine Frau aus dem Laden verwiesen. Weshalb die 44-Jährige ein Hausverbot bekommen hat, ist nicht bekannt. Dieses Verbot hinderte die Frau aber nicht daran, einige Wochen später erneut im gleichen Laden aufzutauchen.

Als sie sich einige Monate später wieder nicht an das Hausverbot hielt, rief die Filialleiterin die Polizei. Wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervorgeht, liess sich die Frau auch dann nicht bereitwillig aus dem Laden führen. Stattdessen schwang sie ihre Handtasche und wollte damit eine Polizistin am Kopf treffen. Diese konnte den Schlag abwehren.

Auch als die Polizisten die 44-Jährige auf eine Parkbank setzten und sie aufforderten, nicht weiter um sich zu schlagen und stattdessen nach Hause zu gehen, folgte die Frau nicht den Anweisungen. Als sie losgelassen wurde, versuchte sie erneut, die Polizistin – dieses Mal mit der Hand – am Kopf zu treffen. Die Polizei hat sie daraufhin arretiert.

Doch selbst im Auto, als die Beamten die Frau auf die Polizeiwache in Horgen bringen wollten, gab sie keine Ruhe und trat nach der Polizistin. Schliesslich drohte sie einem Beamten, seine Familie umzubringen.

Mit ihrer Aggression hat sie ihre Situation immer weiter verschlimmert. Die Staatsanwaltschaft hat die Frau aufgrund ihrer Gewalt und ihrer Drohung gegenüber den Polizisten und mehrfachen Hausfriedensbruchs verurteilt. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken, das entspricht 9900 Franken. Lässt sie sich in den nächsten drei Jahren nichts zu Schulden kommen, muss sie die Strafe nicht zahlen. Zudem muss sie eine Busse von 1900 Franken bezahlen. In manchen Fällen sollte man seine Fehler besser einsehen, statt sich zur Wehr zu setzen.