AboBezirksgericht MeilenÄrztin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
Laut Richterin ist nicht eindeutig erwiesen, ob der Patient die falsch verschriebene Medikamentendosis eingenommen hat. Darum ist dessen Ärztin nicht schuld an seinem Tod.

Leicht im Stuhl zurückgelehnt und in eine rot-schwarz karierte Stola gehüllt, sass die Beschuldigte im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Meilen. An der Urteilsverkündung wirkte sie ruhig und gefasst. Angeklagt war die Hausärztin wegen fahrlässiger Tötung. Ihr wurde vorgeworfen, dass ihr Patient aufgrund eines von ihr falsch beschrifteten Medikaments verstorben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken beantragt.