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AboBezirksgericht Meilen
Ärztin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen

Das Bezirksgericht Meilen hat eine Ärztin freigesprochen. Der Zusammenhang zwischen ihrer falschen Medikamentenbeschriftung und dem Tod ihres Patienten war nicht eindeutig erwiesen. 

Leicht im Stuhl zurückgelehnt und in eine rot-schwarz karierte Stola gehüllt, sass die Beschuldigte im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Meilen. An der Urteilsverkündung wirkte sie ruhig und gefasst. Angeklagt war die Hausärztin wegen fahrlässiger Tötung. Ihr wurde vorgeworfen, dass ihr Patient aufgrund eines von ihr falsch beschrifteten Medikaments verstorben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken beantragt. 

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