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Abschreckend hohe Entschädigung für Fabrikantenvilla

Der Heimatschutz erachtet die ehemalige Fabrikantenvilla an der Fuhrstrasse 36 als baukünstlerisch einen wichtigen Zeugen. Sie darf aber abgerissen werden.

Die ehemalige Fabrikantenvilla mit grosser Parkanlage auf der Hangkante an der Fuhrstrasse 36 in Wädenswil darf abgebrochen und das Areal grundsätzlich überbaut werden. Das Baurekursgericht hat einen Rekurs des Zürcher Heimatschutzes (ZHV) gegen die Entlassung der Liegenschaft aus dem kommunalen Schutzinventar durch den Wädenswiler Stadtrat abgewiesen. Und sich dabei über ein Fach­gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission hinweggesetzt.

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