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Historischer Entscheid
Frankreich nimmt Abtreibungs­recht in die Verfassung auf

TOPSHOT - People gather near the Eiffel Tower at the Place du Trocadero in Paris, on March 4, 2024, during the broadcasting of the convocation of both houses of parliament to anchor the right of abortion in the country's constitution. If congress approves the move, France will become the only country in the world to clearly protect the right to terminate a pregnancy in its basic law. (Photo by Dimitar DILKOFF / AFP)
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Frankreich nimmt als weltweit erstes Land die «Freiheit zur Abtreibung» in die Verfassung auf. Die Abgeordneten beider Kammern des Parlaments stimmten am Montagabend im Schloss von Versailles mit 780 zu 72 Stimmen für die entsprechende Verfassungsänderung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses wurde mit anhaltendem Beifall begrüsst.

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Auf dem Platz gegenüber dem Eiffelturm brach Jubel aus. Zahlreiche Menschen hatten die Debatte und Abstimmung auf einem Grossbildschirm verfolgt. Der Eiffelturm glitzerte als Hommage. «Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft», schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im Onlinedienst X.

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Premierminister Gabriel Attal sprach von einer «moralischen Schuld» gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. «Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele und so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können», betonte er und freute sich über den «erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes».

Das Dokument wurde in Versailles mit Hilfe einer historischen Siegelpresse mit einem Staatssiegel versehen. Es soll am Internationalen Frauentag am 8. März erneut feierlich besiegelt werden.

Proteste von Gegnern

Während der Abstimmung versammelten sich mehrere Hundert Abtreibungsgegner in der Nähe des Kongresses in Versailles, um gegen die Verfassungsänderung zu protestieren. Auch die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Abtreibungen weiterhin ablehnt. Die Päpstliche Akademie für das Leben teilte laut dem Sender BFMTV mit: «Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein «Recht» geben, ein menschliches Leben zu vernichten.»

AFP/DPA/aru