Was bei Sturmschäden zu tun ist
Die beiden Sturmtage sorgten im Kanton Zürich für grosse Schäden. Erste Schätzungen gehen von einer Schadenssumme von 5 bis 6 Millionen Franken aus.
Der Sturm «Sabine» hat im Kanton Zürich nach Schätzungen der kantonalen Gebäudeversicherung (GVZ) an die 3000 Gebäude beschädigt. Die GVZ geht von einer Schadenssumme von 5 bis 6 Millionen Franken aus.
Die Zahlen sind vorläufig nur geschätzt, wie die Gebäudeversicherung Kanton Zürich am Dienstag mitteilte. Bis Mittag wurden der Versicherung 600 Gebäudeschäden gemeldet. Weitere Schadensmeldungen werden in den nächsten Tagen erwartet. Die Schäden verteilen sich auf den ganzen Kanton Zürich.
Mehr Schäden als nach «Petra»
Trotz Windspitzen bis 130 Kilometer pro Stunde im Flachland sind die einzelnen Schäden klein. Typische Schadensbilder sind beschädigte Dächer oder Dachziegel und Gebäudeschäden durch umgestürzte Bäume.
Die gesamte Schadenssumme dürfte etwas höher liegen, als die nach dem Sturm «Petra» von vergangener Woche. Beim Letzteren rechnet die Gebäudeversicherung mit Schäden von 4 bis 5 Millionen Franken.
Wer übernimmt die Schäden?
Sturmschäden ab einer Windgeschwindigkeit von 75 km/h sind durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Der Schweizer Online-Vergleichsdienst Comparis.ch zeigt, wie vorzugehen ist für eine reibungslose Schadensabwicklung. Die meisten Versicherungen bieten eine Schadensmeldung mittels Online-Formular an. Dies hat den Vorteil, dass Dokumente wie Schadenslisten, Fotos oder Belege direkt hochgeladen werden können.
Gebäudeschaden: Jegliche Sturmschäden an Gebäudebestandteilen (Hausfassade, Dach, zerbrochene Ziegel, Fenster, Fensterläden, Dachrinnen) sind in den meisten Kantonen über die kantonale Gebäudeversicherung obligatorisch versichert. Besitzer müssen diese melden. Als Mieter ruft man am besten direkt die Hausverwaltung an.
Fahrzeugschaden: Schäden durch fallende Bäume, Äste oder Dachziegel sind innerhalb der Teilkaskoversicherung als Elementarschäden automatisch versichert. Je nach Höhe des Schadens verlangen einige Versicherungen eine Besichtigung durch einen Schadenexperten.
Hausratschaden: Das Schadenrisiko für Hausratgegenstände (Gartenmöbel, Blumentöpfe, Aussenbeleuchtung, etc.) ist bei einem Sturm gross. Bevor ein Schaden der Versicherung gemeldet wird, ist es empfehlenswert, den Schaden fotografisch festzuhalten. Bei grösseren Schadensbeträgen fordern die meisten Versicherungen Kaufbelege der beschädigten Objekte ein.
Folgeschäden vermeiden
Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) geht von bis zu 3000 Sturmschäden mit einer Gesamtsumme von 5 bis 6 Millionen Franken aus, die «Sabine» an Gebäuden verursacht hat. «Gleichmässig verteilt über den ganzen Kanton, regionale Schwerpunkte gibt es diesmal keine», sagt GVZ-Sprecherin Barbara Greuter. Grosse Einzelfälle liegen nicht vor, es handle sich um viele geringe bis mittelgrosse Schäden. Deshalb würde es einige Tage dauern, bis Schadensgutachter der GVZ einen Augenschein vornehmen können.
Schäden können per Internet (www.gvz.ch) oder via Hotline (0800 442 442) gemeldet werden. Die GVZ rät, beschädigte Dächer und andere vom Sturm beeinträchtigte Hauseinrichtungen sofort reparieren zu lassen, wenn Folgeschäden drohen. Dabei sei es notwendig, den Schaden und die Reparatur mit Fotos gut zu dokumentieren. (di)
SDA/pst/di
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