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Brutaler Fall von Jugendgewalt
16-jähriger Zürcher prügelte sein Opfer fast zu Tode

An der Seepromenade kommt es immer wieder zu Vorfällen mit Jugendlichen.
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Am 8. Dezember 2019 prügelt ein damals 16-Jähriger um 2 Uhr morgens immer wieder auf einen Mann ein. Er kickt dem Opfer mit den Füssen in den Kopf, dieses stürzt und schlägt sich am Boden den Hinterkopf auf. Der Mann hat eine Hirnblutung und Brüche im Kopfbereich und muss notfallmässig ins Spital. Ohne ärztliche Versorgung hätte er sterben können. Das geht aus einer Mitteilung des Bezirksgerichts Zürich hervor.

Dessen Jugendgericht hat den Täter diese Woche wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen – unter anderem. Denn der junge Mann stand noch wegen einer Reihe anderer Delikte vor Gericht: Nur sechs Monate nach der Prügelattacke soll er einem Polizisten mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen haben. So fest, dass dieser stürzte und ohnmächtig wurde. Im August soll er zwei weitere Polizisten gegen das Gesicht und mit Tritten angegriffen haben.

Handgreiflich soll er auch gegenüber einem Mitinsassen im Massnahmenzentrum geworden sein. Zudem hat man ihn beim Sprayen erwischt und verbotene Gewaltdarstellungen und Pornografie auf seinem Handy gefunden.

Jugendgewalt: Häufiger und brutaler

Die Prügelattacke reiht sich ein in einen generellen Trend bei Jugendlichen: Seit fünf Jahren steigt die Jugendkriminalität im Kanton Zürich. Insbesondere Gewaltdelikte, also beispielsweise Körperverletzung, Raub oder Drohung, haben stark zugenommen. Die Delikte werden brutaler, und es werden häufiger Waffen eingesetzt. Die Oberjugendanwaltschaft sagte, sie sei ob der Entwicklung «besorgt».

Nach Würdigung aller Beweismittel sah das Jugendgericht die Vorwürfe weitgehend als erstellt an. Der Jugendliche wird des Raufhandels, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Gewaltdarstellung und der mehrfachen Pornografie schuldig befunden.

Das Jugendgericht verurteilte den Beschuldigten aber nicht wie angeklagt wegen versuchter Tötung, sondern wegen versuchter schwerer Körperverletzung, da ihm der Vorsatz zu einer Tötung nicht nachgewiesen werden konnte. Zudem hielt ein Gutachten fest, dass für das Opfer keine Lebensgefahr bestanden hatte.

Er muss 18 Monate ins Massnahmenzentrum

Wegen all dieser Delikte gibt es nun 18 Monate und 15 Tage Freiheitsentzug, zudem muss er in eine ambulante Behandlung.

Das ist viel, denn im Jugendstrafrecht steht anders als bei Erwachsenen nicht die Tat, sondern der Schutz und die Erziehung im Vordergrund. Es geht darum, sie wieder auf den «richtigen Weg» zu bringen und weitere Delikte zu verhindern.

Delinquente Jugendliche müssen beispielsweise arbeiten gehen oder bekommen eine persönliche Betreuung zur Seite gestellt. Bussen oder Freiheitsentzüge sind erst ab dem 15. Geburtstag möglich. Die Maximalstrafe bei 16-jährigen Tätern liegt bei vier Jahren Freiheitsentzug.

Der Freiheitsentzug wird zugunsten der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben – eine solche ist das Massnahmenzentrum in Uitikon, in dem junge männliche Straftäter zwischen 16 und 25 untergebracht werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.