Prozess gegen «Mass-voll»-PräsidentCorona-Skeptiker Rimoldi fordert vollumfänglichen Freispruch
Nicolas Rimoldi ist wegen Nötigung vor Gericht gestanden. 150 Unterstützer haben den Covid-19-Massnahmengegner zum Prozessgebäude in Luzern geleitet.

Corona-Massnahmengegner Nicolas Rimoldi räumte beim Prozess vom Freitag vor dem Luzerner Bezirksgericht ein Fehlverhalten ein, forderte aber auch einen Freispruch in allen Punkten. Als Beweismittel kamen Videos aus den sozialen Medien zum Einsatz.
Der 27-jährige Präsident der Gruppe «Mass-Voll!» stand vor Gericht, weil er zwei Strafbefehle der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht akzeptierte. Diese warf ihm verschiedene Vergehen im Rahmen von Kundgebungen vor und belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und Bussen.
Konkret soll er nicht bewilligte Demonstrationen organisiert und an ihnen teilgenommen, sowie die demonstrierenden Personen auf die Strasse gelenkt haben. Letzteres taxierte der Staatsanwalt als Nötigung, weil Verkehrsteilnehmer deswegen bis zu einer Stunde zum Anhalten gezwungen worden seien.

Rimoldi konterte, dass es sich bei der Demonstration, die er organisiert habe, um eine Spontankundgebung gehandelt habe. Diese brauche keine Bewilligung. Der Aufmarsch an jenem Montag im Juli 2021 sei eine Reaktion auf eine Meldung in der «Sonntagszeitung» gewesen.
«Einfach Platz gebraucht»
GLP-Nationalrat Jürg Grossen hatte für ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen ein Erkennungszeichen ins Spiel gebracht. Diese «glasklaren Nazi-Methoden» habe man nicht zulassen wollen, weshalb er eine Kundgebung organisiert habe, sagte Rimoldi und bestritt auch nicht, die Menge auf die Strasse gelenkt zu haben, weil die vielen Leute einfach Platz gebraucht hätten.
Der Staatsanwalt sah die Demonstration dagegen in der Tradition der unbewilligten «Montagsspaziergänge», zu denen sich zu jener Zeit in Luzern regelmässig Gegner der Coronamassnahmen trafen. Es wäre, sagte er, geradezu absurd, wenn man bei jeder Äusserung zu den Massnahmen eine Spontandemonstration durchführen könnte.
Rimoldis Verteidiger, der in sämtlichen Anklagepunkten einen Freispruch forderte, führte ins Feld, es spiele beim Tatbestand der Nötigung eine Rolle, ob es sich um eine gezielte Blockade handle. «Meinem Klienten ging es nicht darum, den Verkehr zu blockieren, wie die Klimaaktivisten, sondern um den Schutz der Verfassung.»
«Weder Einsicht noch Reue»
Weiter bemängelte er, dass der Tatbestand der Nötigung nachgeschoben worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe versucht, die tatsächlichen Begebenheiten aufzubauschen, um seinem schweizweit bekannten Mandanten etwas vorwerfen zu können.
Der Staatsanwalt hielt dagegen, auch wenn dies in früheren Protokollen nicht explizit erwähnt sei, so würden doch Videoaufzeichnungen die Blockade belegen. Zum Beschuldigten sagte er, dieser habe weder Einsicht noch Reue gezeigt, und auch bei eindeutigen Beweisen die ihm vorgeworfenen Taten bestritten.
Im Falle einer zweiten Kundgebung, deren Organisation und Teilnahme der Beschuldigte bestritt, verwies der Staatsanwalt auf Filmaufnahmen. Diese würden beweisen, dass er die Freiheitstrychler zur Demonstration zu lotsen versucht habe.
Ein anderes Video spielte der Richter im Gerichtssaal ab. Dabei ging es um eine Kundgebung anlässlich des Bundesratsbesuchs in Luzern. Ein Polizist, der am Prozess als Zeuge befragt wurde, warf Rimoldi vor, er habe die Polizeisperre zum Bundesratskonvoi durchbrechen wollen.
Dabei habe er sich bedrohlich vor ihm aufgebaut und ihm Zigarrenrauch ins Gesicht geblasen. In der Videosequenz, die Rimoldi auch selber auf den sozialen Medien verbreitet hatte, war zu sehen, wie er nur wenige Zentimeter vor dem Polizisten steht.
Er sei zu nahe an den Polizisten herangetreten, das sei ihm bewusst, sagte er bei seiner Befragung. Er habe aber nicht die Polizeisperre durchbrechen wollen.
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Schliesslich musste sich Rimoldi auch für einen Vorfall am Bahnhof Luzern verantworten: Bei einer Kontrolle weigerte er sich laut der Polizei, sein Masken-Attest zu zeigen und seinen Zigarillo auszumachen. Er habe den Zigarillo auf dem Weg zur Raucherzone angezündet, sagte Rimoldi. Das Attest habe er gezeigt, es aber nicht fotografieren lassen wollen, um den Arzt zu schützen.
In seinem Schlusswort sprach Rimoldi von einem «politischen Prozess». Polizei und Staatsanwalt wollten ein Exempel an ihm statuieren. Es gehe ihnen darum, die Opposition gegen die Coronamassnahmen zu kriminalisieren.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. Rund 150 Sympathisanten hatten Rimoldi mit Trycheln, Fahnen und Transparenten zum Gerichtssaal begleitet.
SDA/lif/fal
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