Hohe Busse für LernfahrerTöfffahrer verunfallte nach Verfolgungsjagd mit Polizei
Ein Junglenker verstiess auf der Forchautostrasse gleich mehrmals gegen die Verkehrsregeln. In Zumikon endete seine Fahrt abrupt.

Ziemlich draufgängerisch war im vergangenen Frühling ein 22-jähriger Töfffahrer unterwegs. Der Junglenker, der die Töffprüfung noch nicht abgelegt hatte, war nachts auf der Küsnachterstrasse in Itschnach unterwegs und bog rechts in die Forchautostrasse ein – obwohl die Ampel Rot anzeigte. Auf der A52 gab er dann Gas und brauste Richtung Hinwil davon.
Er fuhr bis 1,5 Meter an das Hinterrad einer Motorradfahrerin heran. Womöglich kannte er sie, vielleicht lieferten sie sich sogar ein Rennen. Denn die Staatsanwaltschaft leitete später gegen beide ein Verfahren ein. Wie jenes gegen die junge Frau ausgegangen ist und was ihr vorgeworfen wird, ist allerdings unklar.
Für den Mann jedenfalls endete die Geschichte nicht gut, denn der junge Schweizer liess sich noch mehr zuschulden kommen. Er schwenkte plötzlich nach rechts aus, überholte die Töfffahrerin in einem seitlichen Abstand von einem Meter und setzte sich danach nur 1,5 Meter von ihrem Vorderrad an die Spitze.
Zufällig war gerade eine Patrouille der Gemeindepolizei Meilen in der Nähe. Sie beobachtete das riskante Überholmanöver, schaltete Blaulicht und Sirene ein und forderte den Fahrer zum Anhalten auf. Doch dieser beschleunigte von 60 auf 135 km/h und schaffte es zumindest auf einer Strecke von einem halben Kilometer, die Polizei hinter sich zu lassen.
Doch als er bei der Ausfahrt Zumikon die Forchstrasse verlassen wollte und in die Tobelmülistrasse fuhr, verlor er die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte. Ob er sich dabei verletzte, ist nicht klar. Nun hat die Staatsanwaltschaft See/Oberland den Lernfahrer, der nicht einmal das blaue L am Töff angebracht hatte, per Strafbefehl verurteilt. Er erhält wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Hinderung einer Amtshandlung eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 2200 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von 3000 Franken übernehmen.
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