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Brüste von Patientin massiert
Zürcher Arzt darf wegen Schändung keine eigene Praxis eröffnen

Weil er einer Patientin die Brüste massiert hatte, darf ein Arzt aus Winterthur weiterhin nicht mehr selbständig arbeiten. (Symbolbild)
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Ein Arzt aus dem Kanton Zürich ist vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt. Er darf weiterhin keine eigene Praxis eröffnen, sondern muss bei der Arbeit beaufsichtigt werden. Grund dafür ist, dass er einer betäubten Patientin die Brüste massiert hatte.

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass es für die Patientensicherheit notwendig sei, ihn bis auf Weiteres zu beaufsichtigen. Der Arzt aus Winterthur darf also weiter praktizieren, muss sich aber anstellen lassen.

Der Arzt hatte gegen einen Entscheid der Gesundheitsdirektion rekurriert, weil er selber wieder eine Praxis betreiben wollte. Der Mann hatte einer betäubten Patientin nach einer Magenspiegelung an die Brüste gefasst und diese massiert und geknetet, bis er von der Pflegefachfrau darauf angesprochen wurde.

Das Obergericht hatte ihn im Oktober 2019 wegen Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe und zog deswegen sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo der Fall aber noch nicht entschieden wurde.

SDA/lop