Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboSchlichtungsstellen am Anschlag
Zahlreiche Mieterinnen und Mieter wehren sich gegen Erhöhungen

Die Mieten werden infolge des gestiegenen Referenzzinssatzes erhöht. Wer die Anpassung anzweifelt, kann sie anfechten.

Sabine M. (Name der Redaktion bekannt) erhielt die Mieterhöhung von 106 Franken im Juni. 7,7 Prozent mehr sollte sie ab Oktober zahlen. Zwar lag der Referenzzinssatz, der in ihrem Mietvertrag eingetragen ist, bei 1,25 Prozent, was den Vermieter grundsätzlich zu einer Erhöhung berechtigt. «Doch der Betrag für die «allgemeine Kostensteigerung» von über 30 Franken pro Monat schien mir seltsam», sagt Sabine M., die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sie überprüfte die Erhöhung im Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands und erhielt die Empfehlung, diese anzufechten. Was sie auch tat.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login