Chat mit Experte«Herr Kunz, darf man eine Schnecke zerschneiden?»
Was, wenn mein Hund ein Kind schwer verletzt? Darf man ein gesundes Tier einschläfern? Experte Peter V. Kunz ist am Donnerstagabend der Leserschaft Rede und Antwort gestanden.
Im August veröffentlicht der Berner Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht Peter V. Kunz – bisher für seine pointierten Aussagen zu Banken, Finanzkrise und Steuerstreit bekannt – das erste, 800 Seiten dicke Übersichtswerk zum Tierrecht der Schweiz. Darin findet sich eine Auslegung aller Gesetze, die Tiere betreffen. Das geht weit über das reine Tierschutzrecht hinaus, sondern betrifft alle Rechtsbereiche – vom Privatrecht und öffentlichen Recht über das Wirtschaftsrecht und Strafrecht bis zum Völkerrecht.
Im Interview mit dieser Redaktion hatte Kunz am 22. Juli gesagt: «Mich stört, dass Tiere in der Schweiz keine Rechte haben.» Er habe es schon als Student seltsam gefunden, dass Unternehmen wie Nestlé oder die UBS einen Grundrechtsschutz haben, aber Tiere nicht. Denn Tiere sind juristisch keine Rechtssubjekte; das heisst, sie haben rechtlich gesehen weder Rechte noch Pflichten. «Man könnte ihnen durchaus gewisse Rechte einräumen», findet Kunz.
Am Donnerstagabend hat Peter V. Kunz über eine Stunde lang Ihre ganz persönlichen Fragen beantwortet. Schauen Sie hier den Livestream nach:
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