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Schutzkonzept und Bewilligung
Zürcher Regierungsrat erteilt Grossveranstaltungen grünes Licht

Der Bundesrat hat die 1000er-Beschränkung für Grossveranstaltungen aufgehoben. Ab Oktober dürfen Kantonsregierungen Grossveranstaltungen bewilligen. Wie der Kanton dies umsetzen will, hat er in der Pressekonferenz erklärt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kantone dürfen Grossveranstaltungen bewilligen
  • Im Kanton Zürich prüft der Sonderstab die Gesuche
  • Der definitive Entscheid fällt jedoch die zuständige Direktion
  • Klaffen die Einschätzungen der Direktion und des Sonderstabs auseinander, entscheidet der Gesamtregierungsrat.

Für Grossveranstaltungen hat der Bundesrat ausserdem folgende Regeln bestimmt:

  • In Sportstadien dürfen nur Sitzplätze verkauft werden
  • Masken sind obligatorisch
  • Maximal zwei Drittel der Plätze dürfen verkauft werden

Zusammenfassung der Medienkonferenz

Der Kantonsrat stützt die Entscheidung des Bundesrates, Grossveranstaltungen wieder zu ermöglichen. Veranstalter müssen vorgängig eine Bewilligung einholen. Zuerst wird diese vom Sonderstab Covid-19 beurteilt. Der Entscheid fällt jedoch die zuständige Direktion.

Klaffen Entscheid des Sonderstabs und der Direktion auseinander, entscheidet der Gesamtregierungsrat.

Je nach aktueller Lage können Bewilligungen wieder entzogen werden. Das Risiko trägt dabei der Veranstalter, der Kanton kommt nicht für die Kosten auf. Dies sei aber die allerletzte Möglichkeit, sagt Thomas Iseli, Chefjurist des Sonderstabs. Zuerst würden die Schutzmassnahmen verschärft werden.

Weiterhin gelten die Vorschriften des Bundesrates: Nur Sitzplätze in Stadien, Maskenobligatorium und es dürfen maximal zwei Drittel der Plätze verkauft werden.

Pressekonferenz beendet

Sicherheitsdirektor Mario Fehr beendet die Konferenz.

Keine Staatshaftung

Falls eine Veranstaltung abgesagt werden muss, ist es Sache des Veranstalters, den Besuchern Ticketpreise zurückzuvergüten. Mario Fehr stellt klar: «Es gibt keine Staatshaftung.»

Contact Tracing im Notfall aufstocken

Im Notfall wird das Contact Tracing im Kanton Zürich aufgestockt, falls sich die Zahlen weiter massiv erhöhen. Derzeit können im Tag 100 positive Fälle bewältigt werden. Im Moment liegt die täglich Rate zwischen 60 und gut 100.

Sektoren und nummerierte Sitzplätze

In Theatern oder Sportstadien müssen Sektoren gebildet werden, damit das Contact Tracing durchgeführt werden kann. Zudem müssen die Sitzplätze nummeriert sein, damit der Besucher eruiert werden kann.

Keine Südkurve

Bei Fussballspielen gibt es nur Sitzplätze, somit kann es keine Südkurve mit Stehplätzen geben.

Gemeinden müssen Veranstaltungen auch bewilligen

Jedes Gesuch muss vom Kanton wie auch von den Gemeinden bewilligt werden. Für den FCZ heisst das: Auch die Stadt Zürich muss die Spiele mit den entsprechenden Schutzmassnahmen bewilligen.

Frage: «Wer muss in Quarantäne, wenn ein positiver Fall im Stadion auftaucht?»

Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Wer sich länger als 15 Minuten näher als 1,5 Meter von einem Kranken aufgehalten hat, muss in Quarantäne.

Frage: «Wer setzt Maskenpflicht im Stadion durch»

Veranstalter müssen die Maskenpflicht durchsetzen. Sanktionen sind zum Beispiel Stadionverbot. Wenn es nicht gelingt, die Maskenpflicht durchzusetzen, können die Spiele nicht mehr stattfinden.

Rückzug Bewilligung möglich

Falls sich die epidemiologische Lage verschlechtert, können Bewilligungen zurückgezogen werden. Dies sei aber die allerletzte Möglichkeit, sagt Thomas Iseli. Zuerst würden dann die Schutzmassnahmen verschärft.

Bewilligungen können auch zurückgezogen werden, sagt Thomas Iseli, Chefjurist Sonderstab Covid-19.

Generelle Bewilligungen für Grossclubs

Die grossen Fussball- und Eishockeyvereine müssen für ihre Spiele nur eine Bewilligung einholen.

30 Veranstaltungen werden wieder stattfinden.

Gemäss Walker Späh sind bereits heute 30 Grossveranstaltungen bekannt, die im Kanton bis Ende Jahr stattfinden werden. «Es geht wieder aufwärts.»

«Es geht wieder aufwärts», sagt Regierungsrätin Carmen Walker Späh

Walker Späh: «Es geht um Existenzen»

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh begrüsst den Entscheid des Bundesrates, Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zuzulassen. Die Eventbranche habe eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung im Kanton Zürich und erwirtschaftet rund 850 Millionen Franken im Jahr. Auch der Zürcher Spitzensport erwirtschaftet im Kanton Zürich jährlich 434 Millionen Franken. Für sie herrsche derzeit faktisch ein Berufsverbot. Viele Leute seien regelrecht in den Abgrund gerissen worden. Keine Einnahmen bei laufenden Kosten: «Da geht es um Existenzen.» Jetzt müsse ein Mittelweg zwischen gesundheitlichen Bedenken einerseits und wirtschaftlichen Bedürfnissen andererseits gefunden werden. Walker Späh betont, dass der Kanton Zürich Verantwortung wahrgenommen habe und diesen Mittelweg stets gesucht habe.

Bisher 17 Verzeigungen

Fehr lobt die Kontrollarbeit seiner Direktion. Man habe den Vollzug der Covid-Verordnungen im Griff. Bisher habe man 17 Verzeigungen wegen Verstössen dagegen ausgesprochen.

Kein Anspruch auf Entschädigung

Falls ein Gesuch abgelehnt wird, gibt es für die Veranstalter keinen Anspruch auf Entschädigung.

Arbeitsgruppe Grossveranstaltung.

Im Sonderstab Covid-19 wird eine Arbeitgruppe unter Jurist Thomas Iseli gebildet. Sie bereitet bei jedem Gesuch um eine Bewilligung für eine Grossveranstaltung einen Entscheid vor. Gefällt wird er von der zuständigen Direktion. Wenn die Einschätzungen auseinanderklafft, entscheidet der Gesamtregierungsrat.

Die Pressekonferenz beginnt

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) begrüsst die Medienschaffenden.

Wie riskant ist es, Grossveranstaltungen zu erlauben?

Laut Epidemiologe Marcel Salathé sei es ein mutiger Plan, den er aber nicht schlecht finde. «Die grosse Frage wird sein, ob die Umsetzung der begleitenden Massnahmen funktionieren wird. Auf dem Papier klingt es gut, die Realität kann manchmal eine andere sein.»

Lesen Sie das ganze Interview hier

In Basel dürfen bald bis zu 25’000 Fans wieder ins Stadion, anderswo weniger, aber immer noch viele: Kann das gut gehen? Marcel Salathé zum Entscheid des Bundesrats.

Liberaler Regierungsrat

Bisher vertrat der Zürcher Regierungsrat eine relativ liberale Haltung, wenn es um Schutzmassnahmen ging. Nur hinsichtlich der Maskenpflicht in Läden und einer Personenbegrenzung in der Gastronomie weicht er vom Bundesrat ab. Nun informiert er, wie er mit Grossveranstaltungen umgehen will.

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