AboAus dem Zürcher BezirksgerichtWie aus einer Strafe von 22 Monaten 162 Monate wurden
Ein 38-jähriger Schweizer muss wegen Tötung und Leichenschändung lange ins Gefängnis. Bis auf die Knochen blamieren sich in diesem Fall zwei renommierte Psychiater.
Es ist kein Ruhmesblatt für die Zürcher Justiz: Im September wird es sechs Jahre her sein, dass eine 28-jährige Französin mit kamerunischen Wurzeln in einer Wohnung im Zürcher Seefeld im Würgegriff eines damals 32-jährigen IV-Rentners und Sozialhilfebezügers starb. Seither sitzt der Täter ohne rechtskräftiges Urteil in Haft. Nun wurde er wegen vorsätzlicher Tötung und Störung der Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13½ Jahren verurteilt.