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AboAus dem Zürcher Bezirksgericht
Wie aus einer Strafe von 22 Monaten 162 Monate wurden

Der Gerichtsvorsitzende Christoph Lehner (rechts) hört dem Plädoyer von Staatsanwalt Martin Wyss (2. v.r.) zu, der für den Beschuldigten (3. v.r.) eine Verwahrung verlangt.
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Es ist kein Ruhmesblatt für die Zürcher Justiz: Im September wird es sechs Jahre her sein, dass eine 28-jährige Französin mit kamerunischen Wurzeln in einer Wohnung im Zürcher Seefeld im Würgegriff eines damals 32-jährigen IV-Rentners und Sozialhilfebezügers starb. Seither sitzt der Täter ohne rechtskräftiges Urteil in Haft. Nun wurde er wegen vorsätzlicher Tötung und Störung der Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13½ Jahren verurteilt.

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