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Wenn ein Chilbi-Gast seine Nerven nicht im Griff hat

In einem Festzelt an der Oetwiler Chilbi soll es passiert sein: Ein 28-Jähriger soll einen Barmann bedroht, beschimpft und geschlagen haben.
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Schimpfend wie ein Rohrspatz verlässt der Beschuldigte das Obergericht in Zürich. «Ein Witz» sei das Urteil, erklärt der Mazedonier allen, die es hören wollen. Die Richter hätten keine Ahnung, sagt er aufgebracht. Was war geschehen? Der 28-Jährige war wegen eines Vorfalls an der Chilbi Oetwil angeklagt. 2015 soll er gegen 4 Uhr morgens mit einem Barmann des «Top Sound Club» aneinandergeraten sein. Grund: Er hat trotz Rauchverbot im Zelt geraucht.

Gemäss Anklage hat der Barmann den Gast mehrfach auf das Verbot hingewiesen, was dieser mit abfälligen Bemerkungen quittierte. Dem Barmann sei daraufhin der Kragen geplatzt; er schlug dem Gast die Zigarette aus der Hand. Der Beschuldigte soll den Angestellten übelst beschimpft haben und ihm gedroht, «alle Knochen zu brechen». Auch mit dem Tod soll er den Barmann bedroht haben. Später habe er dem Angestellten noch eine heftige Ohrfeige verpasst, so die Anklage.

Eine unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken forderte die Staatsanwaltschaft. Schon das Bezirksgericht Meilen sah den Grossteil der Vorwürfe nicht als erwiesen an. Für die Todesdrohung, die Beschimpfungen und die Ohrfeige reichten die Beweise nicht aus. Doch für die Knochenbrecher-Aussage gab es eine Zeugin. Die Einzelrichterin verurteilte den Beschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 45 Franken.

Viel zu laut im «Top Sound»

Vom Gang ans Obergericht erhoffte sich der 28-Jährige, der als Kind in die Schweiz gekommen ist, einen Freispruch. Er kommt zu spät, der Stau, so sagt er. Die Fragen der Richter beantwortet er undeutlich, wirkt fahrig. Ein Richter fragt ihn gar, ob er betrunken sei. Er meine, eine Alkoholfahne zu riechen, sagt der Richter. Der Beschuldigte verneint lachend. Dass er in Meilen verurteilt wurde, schiebt der junge Mann auf seine Vergangenheit. Er habe Fehler gemacht, dazu stehe er.

Konkret hatte er einen Mann in einem Oberländer Club mit dem Tod bedroht, nachdem dieser seine Freundin betatscht hatte. Der Präsident fragt tatsächlich, ob sich da nicht ein Verhaltensmuster zeige. Der Beschuldigte bestreitet, dass in jener Nacht an der Chilbi ähnliche Worte gefallen sind. Überhaupt hätte niemand so etwas hören können. «Wenn Sie im Top Sound einen Wodka bestellen wollen, müssen Sie das dreimal sagen, bis die hinter der Bar es verstehen», versucht der 28-Jährige die Verhältnisse aufzuzeigen. Der Barmann sei gar nicht nahe genug an ihm dran gewesen, um ihn zu verstehen. Er bestätigt nur, dass er im Festzelt war. Dass Rauchverbot herrsche, habe er nicht gewusst. Schliesslich hätten viele Gäste geraucht. Der Barmann habe ihm aggressiv die Zigarette aus der Hand genommen und ihn angeherrscht. Er habe diesen dann lediglich darauf hingewiesen, dass man das auch anständig sagen könne.

Die Richter hat der 28-Jährige nicht überzeugt. Es gebe keinen Grund, warum ihn zwei Leute falsch beschuldigen sollten. Diese hätten zudem die Geschehnisse glaubhaft geschildert. Die Strafe von 30 mal 45 Franken sei eher tief, meint der Vorsitzende. Da er aus seinen beiden Vorstrafen nichts gelernt habe, müsse es bei einer unbedingten Strafe bleiben.