AboAnpassung des ReferenzzinssatzesWas Sie beim Schlichtungsverfahren beachten sollten
Wer mit der Mieterhöhung nicht einverstanden ist, kann sie anfechten. Die wichtigsten Antworten für Mieterinnen und Mieter.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Nach Erhalt der Mieterhöhung hat der Mieter 30 Tage Zeit, diese schriftlich bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Tut er dies nicht, gilt der Betrag als akzeptiert. Bei einer Anfechtung informiert die Schlichtungsstelle den Vermieter. Dieser könnte dann direkt Kontakt mit der Mieterin aufnehmen.