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Geldblog: Aktienhandel nach Börsenschluss
Was bringen längere Handelszeiten für Privatanleger?

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Die Schweizer Börse hat längere Handelszeiten eingeführt. Was bringt mir dies als Privatanleger? Leserfrage von R.K.

Für Sie hat der Schritt den Pluspunkt, dass Sie länger handeln können. Vor allem aber bietet Ihnen diese im Sommer von der Schweizer Börsenbetreiberin SIX eingeführte Trading-at-last-Periode eine zweite Möglichkeit, um Ihre Wertschriften zum offiziellen Schlusskurs zu handeln. Diese Trading-at-last-Periode findet jeweils unmittelbar nach der Schlussauktion um 17.30 Uhr statt und dauert zehn Minuten. Während dieser kurzen Periode werden die Aufträge fortlaufend ausgeführt und die Transaktionen sofort veröffentlicht. Wenn Sie es verpasst haben, an der Schlussauktion teilzunehmen, oder in der Schlussauktion zu wenig Liquidität vorhanden war, können Sie dann nochmals handeln. Dieser Schritt ergibt Sinn, da die Schlussauktion in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist.

Laut der SIX haben vor der Einführung der Trading-at-last-Periode rund ein Viertel aller Aktienhandelsgeschäfte zum Börsenschluss stattgefunden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass in der Trading-at-last-Periode Kauf- und Verkaufsaufträge nur noch zum Schlusskurs ausgeführt werden. Sie können somit nicht einen neuen Preis stellen. Die eigentliche Preisbildung, wie wir sie während des ordentlichen Handels kennen, findet in dieser zehnminütigen Periode nicht mehr statt. Die Ausführung von Aufträgen basiert dabei auf Zeitpriorität. Aufträge, die in der Schlussauktion nicht ausgeführt wurden und an der Trading-at-last-Periode teilnehmen, erhalten Vorrang vor neuen Aufträgen, die erst während der TAL-Periode eingehen. Der Preis des Auftrags ist für die Matching-Priorität irrelevant, da alle Ausführungen zum offiziellen Schlusskurs erfolgen.

Kursrelevante Nachrichten dürfen von den Unternehmen erst ab 17:40 Uhr veröffentlicht werden.

Direkte Folgen hatte diese Handelsausweitung auch für die Publikation von kursrelevanten Nachrichten. Weil zehn Minuten länger gehandelt werden kann, hat die SIX die Publikationszeit für Ad-hoc-Mitteilungen verändert. Kursrelevante Nachrichten dürfen von den Unternehmen nicht mehr wie früher ab 17:30 Uhr veröffentlicht werden, sondern erst ab 17:40 Uhr. Zwar könnten aufgrund neuer Nachrichten nicht neue Kurse gebildet werden. Je nach Art der Nachricht könnte es sich für Anlegerinnen und Anleger aber dennoch lohnen, eine Aktie noch rasch zum Schlusskurs zu verkaufen, weil beispielsweise die Nachricht am nächsten Handelstag zu einem Kurseinbruch führt. Deshalb wurde die Sperrzeit verlängert, und die kursrelevanten Nachrichten müssen nach 17:40 Uhr abends und vor 7:30 Uhr morgens veröffentlicht werden.

Für die Schweizer Börse selbst hat die Handelsausweitung den Vorteil, dass sie die Möglichkeit hat, zusätzlich Umsatz zu generieren und den Handel, der nicht über ihre offizielle Börsenhandelsplattform läuft, zu vermindern und diesen stattdessen vermehrt auf die stärker regulierte Börsenplattform zu bringen, was den Investorenschutz für die Anlegerinnen und Anleger meines Erachtens verbessert.