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Fall George Floyd
US-Staat Minnesota fordert 30 Jahre für Derek Chauvin

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Floyds Tod hat in den USA und weltweit Proteste ausgelöst.
Seine Verteidiger fordern eine Haftstrafe, die mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen wäre, sowie eine Bewährungsstrafe: Ex-Polizist Derek Chauvin. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft von Minnesota hingegen fordert 30 Jahre Haft für Chauvin.
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Im Fall des getöteten Afroamerikaners George Floyd hat die zuständige Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft für den verurteilten Ex-Polizisten Derek Chauvin gefordert. Die Staatsanwaltschaft von Minnesota bezeichnete Chauvins Handeln in Gerichtsunterlagen am Mittwoch als «ungeheuerlichen Missbrauch» seiner Position. Chauvins Anwälte forderten hingegen eine Haftstrafe, die mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen wäre, sowie eine Bewährungsstrafe.

Der Polizist hatte dem festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 mehr als neun Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt und ihn damit getötet. Eine Geschworenen-Jury in Minneapolis hatte Chauvin am 20. April schuldig gesprochen, unter anderem im Hauptanklagepunkt Mord zweiten Grades. Das Strafmass gegen den 45-Jährigen soll am 25. Juni verkündet werden.

«Besonders grausam»

Vor der Anhörung am 25. Juni forderte die Staatsanwaltschaft nun 30 Jahre Haft für den Ex-Polizisten. Das Verhalten des Angeklagten sei «besonders grausam» gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Chauvins Anwalt, Eric Nelson, forderte hingegen eine deutlich mildere Strafe. Sein Mandant habe «in gutem Glauben» gehandelt und dabei einen Fehler gemacht, erklärte der Anwalt. Chauvin «war sich nicht bewusst, dass er überhaupt ein Verbrechen begangen hat», fügte Nelson hinzu. «Tatsächlich erfüllte er in seiner Vorstellung einfach nur seine rechtmässige Pflicht, indem er anderen Beamten bei der Verhaftung von George Floyd half.» Der Anwalt begründete seine Forderung auch damit, dass Chauvin als Ex-Polizist im Gefängnis Ziel von Angriffen werden könnte.

Laut Gesetz steht im Bundesstaat Minnesota auf Mord zweiten Grades eine Höchststrafe von 40 Jahren Gefängnis. Weil Chauvin nicht vorbestraft war, würden ihm aber gemäss der Richtlinien für Gefängnisstrafen lediglich zwölfeineinhalb Jahren drohen.

Internationales Entsetzen

Der zuständige Richter, Peter Cahill, hatte jedoch vier erschwerende Tatumstände anerkannt. Chauvin habe unter anderem mit «besonderer Grausamkeit» gehandelt, erklärte der Richter. Die Anerkennung erschwerender Tatumstände erlaubt es Richter Cahill nun, eine höhere Strafe festzulegen.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte international für Entsetzen gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze ausgelöst. Er war festgenommen worden, weil er in einem Geschäft mit einem gefälschten 20-Dollar-Schein gezahlt haben soll.

AFP/chk