Teilerfolg vor Gericht für das Seedamm-Center
Eine Beschwerde gegen die geplante Hochbrücke zum Seedamm-Center hat keine Chance beim Bundesverwaltungsgericht. Sie könnte aber weitergezogen werden. Weitere Verfahren laufen noch.
Direkt von der Autobahn ins Seedamm-Center in Pfäffikon SZ. Diese Möglichkeit ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein wenig näher gerückt. Auf die Beschwerde einer benachbarten Grundstückeigentümerin des Seedamm-Centers gegen die geplante Hochbrücke sind die Richter gar nicht erst eingetreten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Die Beschwerde richtete sich gegen eine vermeintliche Verfügung des Bundesamts für Strassen (Astra). Das Astra ist Grundeigentümerin, aber nicht Bauherrin. Die Verfügung besagte, dass die Bauherrin, die Seedamm Immobilien AG, beim Astra eine Nutzungsbewilligung und -vereinbarung abschliessen müsse. Ansonsten stimme das Astra dem Bauvorhaben zu. Die Beschwerdeführerin verlangte, dass die Verfügung auzfzuheben und die Vorinstanz anzuweisen sei, ihre Zustimmung zu den baulichen Aspekten zurückzuziehen habe. Der Sachverhalt sei unzutreffend dargestellt, so die Beschwerdeführerin.
Gegen Verfügungen einer Vorinstanz kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Das Astra gilt als Vorinstanz. Doch das Bundesverwaltungsgericht betrachtet das Schreiben des Astra lediglich als Stellungnahme und nicht als Verfügung. Es sei klar als Stellungnahme gekennzeichnet, heisst es im Urteil. Die Anordnung entfalte keine unmittelbare Rechtswirkung. Mangels zulässigem Anfechtungsobjekt tritt das Gericht nicht auf die Beschwerde ein.
Warten auf Regierungsrat
Abgeschlossen ist der Fall für die Seedamm Immobilien AG aber noch lange nicht.
Ob und wann das neue Projekt des Seedamm-Center gebaut werden kann, ist weiter unklar. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wie Hanspeter Gisler, Geschäftsführer der Seedamm-Immobilien AG, bestätigt, ist dieses Verfahren aber nicht das einzig laufende. Die durch die Gemeinde Freienbach im Mai 2017 erteilte Baubewilligung für die Hochbrücke wurde an den Regierungsrat weitergezogen. Gegen die Bewilligung waren damals drei Einsprachen eingegangen. Eine Antwort der Schwyzer Regierung steht zurzeit noch aus.
Offen ist auch noch, wie es mit dem Gestaltungsplan weitergeht. Neben der Hochbrücke ist darin ein Erweiterungsbau geplant. Die Hochbrücke sieht die Bauherrin als wichtiges Projekt, um die Verkehrssituation zu entspannen. Der geplante Erweiterungsbau würde die Verkaufsfläche des Seedamm-Center um über einen Drittel auf rund 40 000 Quadratmeter erhöhen. Auch die Genossenschaft Migros Zürich, die im neuen Gebäude Geschäfte beziehen würde, unterstützt den Ausbau. Die Gemeinde hat den Gestaltungsplan zwar letzten Sommer genehmigt. Doch auch dagegen sind gemäss Gisler Einsprachen ans Verwaltungsgericht eingegangen.
Der Neubau droht zur ewigen Geschichte zu werden. Schon 1998 stellte die Seedamm Immobilien AG ein erstes Projekt vor. Dieses wurde 2005 vom Bundesgericht 2005 wegen der zu hohen Umweltbelastung zurückgewiesen. Das nun geplante Projekt wurde 2012 präsentiert. Es soll rund 100 Millionen Franken kosten. Zu Beginn hoffte die Bauherrin noch auf eine Eröffnung im Jahr 2016.
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