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Strengere Regeln für Sozialhilfebezüger gefordert

Verlor seinen Asylstatus: Abu Ramadan.
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Nicht nur Straftaten können einen Entzug des Aufenthaltsrechts zur Folge haben. Laut Ausländergesetz führt auch ein übermässiger und anhaltender Sozialhilfebezug dazu, dass Kantone B- oder C-Bewilligungen widerrufen. Das tun sie jedoch nur selten, wie eine Umfrage der «SonntagsZeitung» in der Deutschschweiz zeigt.

Basel-Stadt etwa entzog im letzten Jahr 15 Bewilligungen wegen der Sozialhilfe, im Kanton Bern waren es elf, in Basel-Landschaft acht und im Aargau zwei. Die Zahlen scheinen um so kleiner, wenn man die Verteilung der Sozialhilfeempfänger berücksichtigt.

265 626 Personen bezogen im Jahr 2015 schweizweit entsprechende Leistungen. Fast die Hälfte von ihnen hatte eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Aus Sicht der Gemeinden ist die meist zurückhaltende Praxis stossend. Denn sie müssen den Grossteil der Sozialhilfe berappen.

Abu Ramadan erhielt 600'000 Franken

Wie etwa Nidau BE. Der dort ansässige Hassprediger Abu Ramadan erhielt fast 600 000 Franken Sozialhilfe. Kein Einzelfall. Laut dem Nidauer Gemeinderat Roland Lutz gibt es rund ein Dutzend ausländische Personen, die je über eine halbe Million Franken Unterstützungsgelder bezogen hätten.

Der SVP-Politiker hat sich aufgrund der Ereignisse um Ramadan zusammen mit anderen Städtevertretern an die Kantonsregierung gewandt, damit solche Fälle angegangen werden.

Sie fordern einen Politikwechsel. Denn aus ihrer Sicht müsste das Berner Migrationsamt handeln und konsequenter Aufenthaltsbewilligungen entziehen. Die Gemeindevertreter sagen, sie hätten die betreffenden Fäle immer wieder dem Kanton gemeldet – passiert sei aber nichts.