AboStreit um Software-Beschaffung geht weiter
Das St. Galler Verwaltungsgericht hebt die superprovisorische Verfügung gegen Rapperswil-Jona und drei andere Gemeinden auf. Verträge dürfen dennoch keine abgeschlossen werden.

Die Gemeinden St.Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach dürfen das Verfahren zur Beschaffung der Software für das neue St. Galler Rechnungsmodell weiterführen. Das Verwaltungsgericht hat das angeordnete superprovisorische Verbot wieder aufgehoben. Der Abschluss von Verträgen bleibt aber bis zu einem anderslautenden Gerichtsentscheid untersagt.