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Steuertelefon lief heiss
Enkel ins Training fahren – kann ich die Fahrkosten als Betreuungskosten abziehen?

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Das Steuertelefon lief am Dienstagabend heiss. 252 Personen haben es versucht, 70 von ihnen sind in den beiden Beratungsstunden durchgekommen und konnten ihre Fragen stellen. Die durchschnittliche Zeit in der Warteschlaufe betrug gut 18 Minuten. Eine Kurzberatung dauerte im Schnitt 4,24 Minuten. Hier eine Auswahl der gestellten Fragen und Antworten.

Ich habe meinen drei Kindern vor 15 Jahren je ein Darlehen von 200’000 Franken gegeben. Mich stört, dass ich das Geld immer als Vermögen deklarieren muss, obwohl ich es gar nicht mehr besitze. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Kindern das Geld als Erbvorbezug überlassen. Allerdings können Sie von ihnen dann auch keine Zinsen dafür verlangen. Zudem müssen Ihre Kinder das Geld ihrerseits als Vermögen deklarieren. Bei ihnen löst das allerdings kaum grosse Vermögenssteuern aus. Die Kinder können auch die Darlehenszinsen, die sie Ihnen zahlen, nicht mehr vom Einkommen abziehen. Zudem müssen Sie auf dem Steueramt angeben, dass Sie diese Darlehen in eine Erbschaft umgewandelt haben, um so die Reduktion Ihres Vermögens zu erklären.

Ich unterstütze meine Mutter in Sri Lanka mit jährlich 5000 Franken. Kann ich dies als Unterstützungsbeitrag von meinem Einkommen abziehen?

Das können Sie, wenn Ihre Mutter im Rentenalter ist und wirtschaftlich auf Ihre Unterstützung angewiesen ist. Wenn sie noch jünger ist, müssen Sie zudem mit einem ärztlichen Attest belegen, dass sie nicht mehr arbeitsfähig ist. So können Sie bei den Staatssteuern den Pauschalabzug von 2700 Franken geltend machen. Bei den Bundessteuern liegt die Grenze bei 6600 Franken. Da Ihre Unterstützungsleistungen unter diesem Betrag liegen, können Sie bei den Bundessteuern keinen Abzug geltend machen.

Mein 91-jähriger Vater musste ins Pflegeheim und wurde dort in der Pflegestufe 2 eingeteilt. Da ich für ihn die Steuererklärung ausfülle, interessiert mich, ob ich die Hotellerie- und die Pflegekosten vom Einkommen abziehen kann.

Die Hotelleriekosten gelten als normaler Lebensunterhalt und sind nicht abzugsfähig. Die Pflegekosten können Sie hingegen unter «Krankheits- und Unfallkosten» abziehen. Allerdings gilt dort ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Nettoeinkommens.

Ich habe im letzten Jahr in unserem Haus eine Wärmepumpe eingebaut. Da ich zu wenig Cash habe, musste ich die Heizung für 5000 Franken im Jahr quasi mieten. Kann ich diese Kosten als Unterhaltskosten abziehen?

Mietkosten sind keine Unterhaltskosten. Sie können steuerlich nicht in Abzug gebracht werden.

Ich bin Rentnerin und lebe mit meiner gehbehinderten Partnerin, die am Existenzminimum lebt, im gleichen Haushalt. Jetzt habe ich für 20’000 Franken den Umbau ihres Autos bezahlt, damit der Rollstuhl im Fahrzeug Platz hat. Kann ich das als Behinderungskosten abziehen?

Da Sie nicht verheiratet sind, im gleichen Haushalt leben und beide eine Steuererklärung ausfüllen, geht das nicht. Sie sind nicht selbst behindert, sondern Ihre Partnerin. Bei der Mitfinanzierung des Rollstuhls handelt es sich um eine Schenkung.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Eigentumswohnungen. Nun hat unsere Eigentümergemeinschaft für 60’000 Franken eine Solaranlage aufs Dach gebaut. Kann ich das als Unterhaltsbeitrag vom Einkommen abziehen?

Die Anlage ist wertvermehrend und gilt deshalb nicht als Unterhalt. Gleichwohl können Sie Ihren Anteil an die Solaranlage abziehen, da es sich um eine Investition in erneuerbare Energie handelt. Förderbeiträge von Dritten sind allerdings den Kosten anzurechnen.

Ich bin 79 und meine Frau ist 83, unsere Kinder leben schon lange nicht mehr zu Hause. Meine Frau wohnt in unserem Einfamilienhaus in der grossen 6-Zimmer-Wohnung, ich in der Einliegerwohnung mit 4 Zimmern. Bisher konnten wir immer einen Härtefallabzug machen, da unser Eigenmietwert über ein Drittel des Gesamteinkommens ausmacht. Doch nach einem Bundesgerichtsurteil ist das nicht mehr möglich. Jetzt ist unsere Steuerrechnung sehr hoch geworden, und die Steuerbehörden akzeptieren nur einen Unternutzungsabzug für ein Zimmer in der 6-Zimmer-Wohnung. Was können wir tun?

Das ist schwierig, wenn Sie zu zweit in einem so grossen Haus wohnen. Als Ausweg können Sie zusammen in die gleiche Wohnung ziehen und die Einliegerwohnung vermieten. Eine andere Lösung sehen wir nicht.

Ich bin leidenschaftlicher Lottospieler und bin Mitglied in einem Vogelschutzverein. Kann ich den Mitgliederbeitrag für den Verein und meine Lottoeinsätze vom Einkommen abziehen?

Da ein Vogelschutzverein eine gemeinnützige Institution ist, ist der Mitgliederbeitrag abzugsfähig, sofern Sie dafür keine Gegenleistung bekommen. Die Einsätze beim Lotto können Sie hingegen nicht abziehen, da die Lottogewinne im Gegenzug bis 1’000’000 bei den Staats- und Gemeindesteuern und 1’038’300 Franken bei den Bundessteuern steuerfrei sind. Nur wenn der Gewinn höher sein sollte, dann könnten Sie fünf Prozent, aber maximal 5000 Franken als Einsatzkosten abziehen.

Meine Tochter ist in der Schweiz angemeldet, hat aber im letzten Jahr einige Monate in Griechenland gelebt und gearbeitet. Ihr Lohn wurde dort quellenbesteuert. Muss sie den Griechenland-Lohn auch in der Schweiz deklarieren.

Ja, das muss sie, allerdings muss sie dieses Einkommen nicht versteuern, es gilt nur für die Bestimmung des Steuersatzes. Allerdings muss sie den Lohn auf Seite 3 der Steuererklärung bei den Abzügen geltend machen, auf der Zeile mit den im Ausland versteuerten Einkommen. Wenn Ihre Tochter in Griechenland aus diesen Einkommen noch Konten hat, muss sie diese bei den Wertschriften angeben und als Vermögen versteuern.

Ich habe in unserem Haus dieses Jahr für 50’000 Franken eine Wärmepumpe eingebaut. Kann ich diese Investition über zwei oder drei Jahre verteilen und dann als Unterhalt abziehen?

Die Unterhaltskosten für Liegenschaften können nicht frei wählbar auf verschiedene Jahre verteilt werden. Sie sind in dem Jahr abziehbar, in dem sie anfallen. Allerdings können Akontorechnungen und Schlussrechnungen in zwei verschiedenen Jahren anfallen.

Meine 22-jährige Tochter hat an einer privaten Schule für 45’000 Franken einen Bachelor gemacht. Kann ich dieses Geld als Ausbildungsbeitrag vom Einkommen abziehen?

Nein, das geht nicht. Sie können nur den Kinderabzug von 9000 Franken geltend machen und nur dann, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt.

Ich fahre unseren Enkel regelmässig ins Fussballtraining und zu den Matchs und unsere Enkelin ins Ballett. Kann ich die Fahrkosten als Betreuungskosten abziehen?

Nein, das geht nicht. Betreuungskosten können nur die Eltern geltend machen, wenn beide berufstätig sind. Als Betreuungskosten gelten nur Kosten der reinen Betreuung, wie zum Beispiel für eine Kita oder eine Nanny. Fahrkosten gehören nicht dazu.

Wir haben in Griechenland unser Ferienhaus verkauft. Kann ich die Verkaufskosten hier in der Schweiz als Unterhaltskosten abziehen?

Nein, das geht nicht, da ein solcher Abzug bei den Einkommenssteuern nicht vorgesehen ist. Die Kosten für den Verkauf einer Liegenschaft können aber bei den Grundstückgewinnsteuern geltend gemacht werden. Da das Ferienhaus in Griechenland liegt, wäre zu klären, wie die entsprechenden Regelungen dort lauten.

Unser 12-jähriger Sohn hat ein schweres ADHS-Leiden. Er bekommt IV, und im letzten Jahr hat sich die Schule geweigert, ihn weiter zu unterrichten. Ich habe dann eine private Montessori-Schule gefunden, die ihn aufgenommen hat. Ich habe das Schulgeld als Behinderungskosten abgezogen, doch das Steueramt hat den Abzug abgelehnt und eine Bestätigung des schulpsychologischen Dienstes verlangt. Was kann ich tun?

Mehrkosten, die Ihnen durch den Besuch einer Privatschule entstehen, gelten nur dann als abziehbare behinderungsbedingte Kosten, wenn es sich beim Besuch der Privatschule um die einzig mögliche und notwendige Massnahme für eine angemessene schulische Ausbildung des behinderten Kindes handelt. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist im Einzelfall zu prüfen, ob andere weniger teure Anordnungen nicht ebenfalls zum Erfolg führen würden, dies muss durch einen Bericht des kantonalen schulpsychologischen Dienstes nachgewiesen sein.

Ich bin seit drei Jahren pensioniert und verdiene mit Kurierfahrten neben meiner Pension noch 12’000 Franken. Kann ich das Geld als Haupteinkommen versteuern?

Nein, das ist ein Nebeneinkommen. Entweder machen Sie dann die Nebenerwerbspauschale geltend, oder Sie machen eine Auflistung sämtlicher effektiv angefallener Kosten und ziehen diese ab.

Meine Enkelin ist Lehrerin und macht nach einigen sehr strengen Berufsjahren mit 35 noch eine Weiterbildung. Ich werde die Kosten dafür übernehmen. Kann ich diese als Weiterbildungskosten abziehen?

Nein, Weiterbildungskosten könnte nur Ihre Enkelin selbst geltend machen, allerdings nur, wenn sie diese selbst bezahlt. Sie können die Kosten aber übernehmen, ohne dass sie als Erbvorbezug gelten.

Die Antworten sind vom kantonalen Steueramt autorisiert.