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Verwirrung um Demos in Zürich
Stadt erlaubt Demos wieder – da schreitet der Kanton ein

1. Mai 2020: Die Polizei erstickt Protestaktionen in der Stadt Zürich im Keim.
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Wirbelwind in den Amtsstuben. Am Donnerstag um 18 Uhr 15 verschickt Karin Rykart, Polizeivorsteherin der Stadt Zürich, eine überraschende Mitteilung. Das Veranstaltungsverbot, das der Bundesrat mit der Covid-19-Verordnung erlassen habe, heisst es darin, «gilt nicht mehr absolut». Und dann dieser Satz: «Demonstrationen, bei denen eine Verbreitung des Coronavirus unwahrscheinlich ist, könnten vom Regierungsrat des Kantons Zürich bewilligt werden.»

Bedingung für die Bewilligung einer Veranstaltung sei «ein überwiegendes öffentliches Interesse» und ein «überzeugendes Schutzkonzept». Für politische Kundgebungen oder Aktionen, so Rykart weiter, müsse das Gesuch sieben Tage vor der Veranstaltung beim Kanton Zürich eingereicht werden.

Rykart bezieht sich auf ein Bulletin der kantonalen Corona-Führungsorganisation, kurz KFO (dem Fachgremium, das zur Krisenbewältigung zusammengesetzt worden ist).

Kurz darauf, um 19 Uhr 55, reagiert die KFO im Stile einer unerfreuten Tante. Sie verschickt eine Mitteilung mit dem Betreff «Richtigstellung: Versammlungsverbot gilt im öffentlichen Raum absolut». Rykarts Deutung sei falsch, «da gemäss Artikel 7c der Verordnung Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum absolut verboten sind».

Zum Schluss schreibt die KFO: «Der Bezug auf die Kantonale Führungsorganisation (KFO) entbehrt einer Grundlage. Die Stadt Zürich ist seit mehreren Wochen in der KFO eng integriert. In der ganzen Zeit kam es nie zu einer Differenz zum Thema Versammlungsverbot.»

Nach Eindreiviertel Stunden scheint Karin Rykarts Demo-Erlaubnis bereits wieder verfallen zu sein.