AboUrteil des Arbeitsgerichts BülachSpitalangestellte erhalten vier Wochen Ferien für Umkleidezeit
Das Spital Bülach muss neun Klägerinnen rückwirkend ab 2016 die Umkleidezeit vergüten. Es ist ein wegweisendes Gerichtsurteil für alle Angestellten mit betrieblicher Umkleidepflicht.

Das Arbeitsgericht Bülach hat mit Urteil vom 19. Februar die Klage von mehreren Angestellten des Spitals Bülach zu einem grossen Teil gutgeheissen und entschieden, dass ab dem Jahr 2016 die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu entschädigen ist. Das teilt der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) am Mittwoch mit.