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AboUrteil des Arbeitsgerichts Bülach
Spitalangestellte erhalten vier Wochen Ferien für Umkleidezeit

Für einen Teil der Angestellten des Spitals Bülach gilt eine betriebliche Umkleidepflicht.
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Das Arbeitsgericht Bülach hat mit Urteil vom 19. Februar die Klage von mehreren Angestellten des Spitals Bülach zu einem grossen Teil gutgeheissen und entschieden, dass ab dem Jahr 2016 die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu entschädigen ist. Das teilt der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) am Mittwoch mit.

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