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«Slenderman»-Fall
Täterin sei austherapiert und wird aus der Psychiatrie entlassen

Morgan Geyser wird nach der Ablehnung ihres Antrags auf bedingte Entlassung am 11. April 2024 vom Waukesha County Circuit Court weggeführt.
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Nachdem Morgan G. im Alter von zwölf Jahren ihre Mitschülerin mit Messerstichen attackiert hat, soll sie nun nach fast sieben Jahren aus einer psychiatrischen Klinik entlassen werden. Das hat Bezirksrichter Michael Bohren in Waukesha County im US-Bundesstaat Wisconsin am Donnerstag entschieden.

Bohren wies damit den Versuch der staatlichen Gesundheitsbehörden zurück, die Frau in letzter Minute doch noch eingewiesen zu lassen. Seit langem wird vor Gericht debattiert, ob sie aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen werden kann oder ob sie noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Frau ihrem Behandlungsteam nicht mitgeteilt habe, dass sie einen Roman über Mord und den Verkauf von Organen auf dem Schwarzmarkt gelesen hatte. Das Team behauptete auch, dass sie mit einem Mann kommuniziert habe, der Erinnerungsstücke an Morde sammelt, und ihm ihre eigene Skizze einer enthaupteten Leiche geschickt habe.

«Ich sehe keine Gefahr für die Öffentlichkeit»

Nachdem Bohren die Aussagen von drei Psychologen angehört hatte, sagte er, er glaube nicht, dass sie nun ein grösseres Risiko darstelle: «Ich sehe keine Gefahr für die Öffentlichkeit.» Er setzte für den 21. März eine neue Anhörung über einen Entlassungsplan an.

Die Frau und ihre Mitschülerin waren im Jahr 2014 gerade mal 12 Jahre alt, als sie eine Klassenkameradin in einen Park in Waukesha lockten. Angefeuert von ihrer Freundin stach die Jugendliche 19-mal auf das Mädchen ein, das die Tat nur knapp überlebte. Sie sagte den Ermittlern später, sie habe dem «Slenderman» gefallen wollen – einem fiktiven Wesen. 2018 wurde die Jugendliche in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Die Frau hat die vergangenen sieben Jahre im Winnebago Mental Health Institute verbracht. Bohren ordnete im Januar ihre Entlassung an und entschied, dass ihre Behandlungsmöglichkeiten in der Einrichtung ausgeschöpft seien. Die Frau soll in einer Wohngruppe untergebracht werden.

DPA/euc