Ausnahmebewilligung für FC DritaKosovos Fussball-Meister darf ohne Quarantäne in Schweiz einreisen
In Nyon findet vom Samstag bis Dienstag die Vor-Qualifikationsphase der nächsten Champions-League-Saison statt. Mit dabei ist auch ein Team aus einem Risikogebiet.
FC Drita gegen Inter Escaldes, kosovarischer gegen andorranischer Meister – ein Duell, über das in den Medien, wenn überhaupt, nur in der Nachrichtenspalte als Resultat berichtet werden würde. Wären die Zeiten normal. Würde nicht das Coronavirus grassieren – und der Kosovo nicht seit Anfang Juli auf der Liste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für Staaten und Gebiete stehen, die einer Quarantänepflicht unterliegen.
Drita gegen Escaldes, es ist das Duell zweier Mannschaften in der Vor-Qualifikationsphase der kommenden Champions-League-Saison. Diese findet noch vor den ersten beiden eigentlichen Qualifikationsrunden statt und wird aufgrund der Verschiebungen im europäischen Fussball vom 8. bis 11. August in Turnierform ohne Rückspiele in Nyon im Kanton Waadt ausgetragen.
Negativer Test hebt Quarantänepflicht nicht auf
Am Freitag trat der Erste der kosovarischen Superliga die Reise in die Schweiz an. Ohne dabei in Quarantäne zu müssen. Denn diese wäre gemäss BAG eigentlich Pflicht für Einreisende aus dem Kosovo. Seit dem 6. Juli wird die Republik auf den Listen der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko geführt. Demzufolge hätten Mannschaft und Staff eigentlich schon am 28. Juli in die Schweiz einreisen müssen. Nur zwei Tage zuvor allerdings bestritt das Team von Ardijan Nuhiji noch das letzte Meisterschaftsspiel der vergangenen Saison.
Am Donnerstag teilte der Verein in den sozialen Medien mit, dass alle Clubmitglieder negativ getestet worden seien. Doch beim BAG heisst es dazu: «Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.» Wie gelang es dem FC Drita, die Quarantänepflicht zu umgehen?
Kantonale Ausnahmebewilligung
Auf Anfrage bei der Uefa heisst es, der Vertreter aus dem Kosovo habe vom Kanton Waadt eine Ausnahmebewilligung erhalten – «aufgrund strenger Tests und des Uefa Medical Protocol». In dem 34 Seiten umfassenden Dokument werden ausführlich die strengen Anforderungen an Tests, Hygiene und Social Distancing sowie die Notwendigkeit erläutert, sich, abgesehen von Spielen und Training, jederzeit im Hotel aufzuhalten.
Gemäss dem Bund ist die Ausnahme rechtens. In der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des internationalen Personenverkehrs heisst es unter Artikel 4, dass die «zuständige kantonale Behörde in begründeten Fällen weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne bewilligen oder Erleichterungen gewähren» kann.
Gegenüber dem Fussballmagazin «Zwölf» bestätigte der Kanton Waadt, dass der zuständige Kantonsarzt die von der Uefa getroffenen Massnahmen validiert habe. Der FC Drita könne dadurch das Spiel bestreiten und müsse nicht in Quarantäne.
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