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Meinung

Sicherheit auf dem See geht über alles

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Das Bundesamt für Verkehr hat das Hornen auf dem Zürichsee generell verboten. Ausnahmen sind aber jederzeit gestattet, wie der Beschluss des Statthalteramts Meilen, alle Strafanzeigen gegen Schiffsführer einzustellen, zeigt. Der Widerspruch stimmt nachdenklich. Es gilt jedoch das Prinzip: Der Kapitän alleine entscheidet, ob eine Gefahr besteht, selbst wenn keine sichtbar ist. Es könnte ja sein. Das Gegenteil ist nicht beweisbar. Also darf er immer ein Warnsignal abgeben, zumal vor unübersichtlichen Anfahrten wie in Stäfa.

Die Sicherheit für Passagiere, Schiff und alle Seebenützer geht vor. Sie steht auch über der Lärmschutzverordnung. Gut so, denn Sicherheit muss oberstes Gebot im öffentlichen Verkehr sein. Verlierer sind die Lärmgeplagten. Sie bekämpften einen viertelsekündigen Warnton und werden nun vier Sekunden lang aufgeschreckt. Sie hätten besser keinen Lärm ums Hornen gemacht.