Schönenberger Fusionsgegner blitzen erneut ab
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von vier Schönenbergern gegen die Gemeindefusion abgelehnt. Der anvisierte Zusammenschluss mit Hütten zu Wädenswil auf das Jahr 2019 scheint zu klappen.

Die vier Schönenberger Fusionsgegner sind juristisch auf der ganzen Linie abgeblitzt. Sie bemängelten mit einer Gemeindebeschwerde, die Fusion mit Hütten und Wädenswil verletze übergeordnetes Recht.
Das Verwaltungsgericht wies, wie zuvor schon der Bezirksrat, die Beschwerde vollumfänglich ab, wie die Gemeinde Schönenberg am Freitag mitteilte. Das Gericht spreche am Schluss des ausführlich begründeten Urteils auch von einem «gänzlichen Unterliegen der Beschwerdeführer», heisst es in der Mitteilung.
Das Gericht lässt keines der Argumente der Fusionsegner gelten. So kam es zum Schluss, dass der Fusionsvertrag nicht zu beanstanden sei und den Grundprinzipien der Kantonsverfassung entspreche. Es hielt im weiteren fest, dass die Gleichheit der drei Gemeinden gewährleistet sei. Einzig in einer Marginalie in Sachen Portokosten erhielten die Beschwerdeführer Recht, wie es in der Mitteilung heisst.
Eine Überraschung ist das klare Verdikt nicht. Schon die Hirzler Fusionsgegner scheiterten mit ihrer vergleichbaren Beschwerde gegen die Fusion mit Horgen. Eine grosse Erleichterung ist bei den Betroffenen aber spürbar. Willi Schilling (FDP), Vizepräsident und ab Juni Gemeindepräsident, sagt denn auch: «Jetzt haben wir Klarheit, wie es weitegeht.» Schönenberg könne jetzt die Zukunft planen. Mit diesem Gerichtsurteil könne der Zusammenschluss vollzogen werden und mit grösserer Sicherheit weiter geplant werden.
Er sei froh um diese Klarheit, sagt Willi Schilling. Die Gemeindemitarbeiter, die in der schwierigen Zeit einen sehr guten Job gemacht hätten, könnten nun die Arbeiten für die Fusion angehen. Auch der neu gewählte Gemeinderat könne sich auf den Zusammenschluss konzentrieren.
«Warterei hat ein Ende»
Freude herrscht auch bei den Fusionspartnern. Die Hüttner Gemeinderpäsidentin Verena Dressler (parteilos) sagt, sie sei froh, dass die Warterei ein Ende habe und der Volkswille endlich umgesetzt werden könne. Der Wädenswiler Stadtpräsident Philipp Kutter (CVP) sagt, der klare Entscheid sei eindrücklich, «man entnimmt den Zeilen, dass das Gericht wenig Verständnis für die Gemeindebeschwerde hat.» Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergehogen werden. Ein Blick über die Gemeindegrenze hinweg zeigt aber, dass sie auch vor höchster Instanz keinen Erfolg erwarten dürfen. Das Bundesgericht wies das Begehren der Hirzler Fusionsgegner zurück und segnete die Fusion mit Horgen vollumfänglich ab.
Vier Schönenberger Bürger haben die Gemeindebeschwerde gegen die Fusion angestrengt, unter ihnen Gemeinderat Felix Meier (parteilos). Meier ist vor Verwaltungsgericht aber nicht nur in diesem Fall unterlegen.
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