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AboMordprozess vor Zürcher Obergericht
Für den Tod der Ärztin will niemand verantwortlich sein

Vor dem Bezirksgericht Meilen wurde die beschuldigte Frau (2. von rechts) vom Vorwurf der Anstiftung zu Mord freigesprochen. Für den Mord an der Ärztin sei der Bauarbeiter (2. von links) allein verantwortlich.
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Die Ausgangslage ist klar, wenn man der Behauptung der Anklageschrift folgt: Eine heute 48-jährige Frau hat im August 2016 ihrem Bekannten, einem heute 39-jährigen Schweizer Bauarbeiter, 300’000 Franken versprochen, wenn er ihre 73-jährige Mutter töte. Die damals schwer ritalinabhängige Tochter habe «gefühlskalt, egoistisch und aus reiner Habgier im Todesfall für sich mit einem Erbe im Bereich von mehreren Millionen Franken» gerechnet. Zudem habe sie einer drohenden Enterbung zuvorkommen wollen. Und der 33-Jährige? Der habe sich «aus rein wirtschaftlichen Gründen» zur Tat bereit erklärt.

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