Aus dem Zürcher ObergerichtRaser wollte mit herzkranker Frau nach Hause – nun wird er verurteilt
Er raste mit bis zu 200 km/h über die Autobahn bei Winterthur, damit seine herzkranke Frau ihre Medikamente nehmen kann. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Die zwei Vorinstanzen, das Bezirksgericht Winterthur und das Zürcher Obergericht, hatten ihm seine Geschichte noch abgenommen. Als Grund für seine Raserfahrt, bei der er mit bis zu 200 km/h über die Autobahn bei Winterthur fuhr, gab der Mann an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide.
An diesem Tag war der Mann mit seiner Ehefrau mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs. Die Frau habe Symptome verspürt, und der Mann habe ernsthaft befürchtet, seine Frau könnte einen Infarkt haben. Deshalb habe er so schnell wie möglich nach Hause kommen wollen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. Die Leistung dieses Autos – eines Chevrolet Camaro mit fast 600 PS – sei er aber nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.
Das Winterthurer Bezirksgericht und auch das Zürcher Obergericht waren dieser Begründung gefolgt und hatten ihn vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Er habe sich in einem rechtfertigenden Notstand befunden.
Beim Blitzkasten plötzlich verlangsamt
Das Bundesgericht kippte den Freispruch jedoch und schickte die Sache ans Obergericht zurück. Dieses verurteilt den Kroaten nun gezwungenermassen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1200 Franken. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, dürfte ihm das Strassenverkehrsamt zudem den Fahrausweis für zwei Jahre entziehen.
Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass der Mann freiwillig aufs Gas gedrückt hatte. Denn als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe.
Für das Bundesgericht war deshalb klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe – und auch für seine Frau. Gemäss Urteil wäre das Spital zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war drei Mal so lang.
mps/SDA
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